Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Benno Strafei am 01. Dezember 2011
18286 Leser · 29 Stimmen (-7 / +22) · 1 Kommentar

Konventionelle Kraftwerke

Polnische Atomkraftwerke sicherer als andere?

Sehr geehrter Dr. Günter Hälsig.

In Ihrer Antwort auf die Frage, was wir tun können um die polnischen Atommeiler zu verhindern, schreiben Sie

»Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beabsichtigt, in diesem Zusammenhang auf die ungeklärten Fragen und Risiken aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie hinzuweisen und insofern eine ablehnende Stellungnahme abzugeben.«

http://direktzu.de/energiepolitik-brandenburg/messages/at...

Reicht ein Hinweis?

Der Widerstand gerade in Ostdeutschland wächst, was man nicht nur an den Zahlen der an das Wirtschaftsministerium in Polen gesendeten Bedenken sehen kann.

»Nach Überzeugung der Grünen verstößt die Regierung in Warschau mit ihren Plänen gegen EU-Recht. Die Grünen berufen sich dabei auf ein Gutachten, das die Landtagsfraktionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hatten. Das Papier der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm verweist auf massive inhaltliche Fehler und Lücken.«

Die Grünen fordern jetzt die Landesregierungen und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die Verfahrensfehler Polens deutlich zu machen und die zuständigen EU-Kommissare einzuschalten.

Ministerpräsident Platzeck war gerade in Warschau und hat seine Bedenken geäußert.

Aber wird die Landesregierung rechtliche Schritte unternehmen und die EU einschalten?

+15

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Antwort
von Dr. Günter Hälsig am 25. Januar 2012
Dr. Günter Hälsig

Sehr geehrter Herr Strafei,

danke für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit gibt, die Position des Brandenburgischen Umweltministeriums zum Polnischen Kernenergieprogrammentwurf zu präzisieren.

Zunächst darf ich auf die Stellungnahme der Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verweisen, die in der gebotenen Höflichkeit, aber unmissverständlich in der Sache, die Bedenken des Brandenburgischen Umweltministeriums gegenüber der polnischen Seite zum Ausdruck bringt. Den Brief der Ministerin, den Anhang dazu, sowie insbesondere auch das dazu erstellte Gutachten zum polnischen Kernenergie- programmentwurf finden Sie auf der Internetseite des Brandenburgischen Umweltministeriums: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.27450.... Die dort umfangreich enthaltenen Argumente vertiefen aus meiner Sicht die verschiedenen mit diesem Vorgehen zusammenhängenden Umweltprobleme weit stärker, als ich dies bisher an anderer Stelle lesen konnte.

Für das brandenburgische Umweltministerium handelt es sich bei der grenzüberschreitenden Umweltprüfung um ein laufendes Verfahren, das dem beteiligten Nachbarland - hier Deutschland bzw. Brandenburg - Gelegenheit zur Stellungnahme, und anschließenden Konsultationen, geben soll. Dieser Prozeß ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Auf diesen grenzüberschreitenden Dialog setzen wir nach wie vor und hoffen, auf diese Weise durch unsere kritischen Nachfragen den Entscheidungsprozess noch umkehren zu können. Solange dieser Prozeß läuft und nicht davon ausgegangen werden kann, dass keine Chancen für ihn mehr bestehen, wäre es für das Brandenburgische Umweltministerium aus meiner Sicht eher kontraproduktiv, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erheben. Damit würde sonst signalisiert werden, dass man entweder die Konsultationen mit den polnischen Partnern für abgeschlossen oder aussichtslos hält. Immerhin handelt es sich bei einem Kernenergieprogramm ja auch noch nicht um ein konkretes Zulassungsverfahren für ein Atomkraftwerk.

Im Übrigen ist nach meinen Informationen bereits eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission von Seiten der Grünen-Fraktionen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eingereicht worden (PNN v. 4.1.2012). Somit ist für mich nicht erkennbar, welchen zusätzlichen Wert eine weitere Beschwerde hätte. Die Europäischen Institutionen sind bereits eingeschaltet und es ist nach allen Erfahrungen davon auszugehen, dass sie der Beschwerde auch - unabhängig vom Absender - nachgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen Dr. G. Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg