Sehr geehrte Frau Thoma - Gerlach,
der Netzausbau finanziert sich über die von den Letztverbrauchern zu zahlenden Strompreise. Bestandteil der Strompreise sind die Netzentgelte, die für die im Land Brandenburg tätigen Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur überwacht werden. Welche Kosten die Netzentgelte bestimmen, ist im Energiewirtschaftsgesetz sowie den darauf aufbauenden Verordnungen, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt.
Grundsätzlich können die Netzbetreiber alle Netzausbaukosten in die Netzentgelte einrechnen. Sie unterliegen dabei aber gemäß den Regelungen der ARegV bestimmten Effizienzvorgaben durch die Bundesnetzagentur.
Da der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den verschiedenen Netzgebieten mit unterschiedlicher Intensität erfolgt, unterscheidet sich auch der jeweilige Netzausbaubedarf mit der Folge, dass die Netzausbaukosten und damit die Netzentgelte und letztendlich auch die Strompreise sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterscheiden.
Die Forderung Brandenburgs nach einer bundesweiten Umlage der Netzausbaukosten bedeutet eine gleichmäßige Verteilung der Netzausbaukosten aller in Deutschland tätigen Netzbetreiber auf die Netzentgelte. Alle Netzausbaukosten sollen aufsummiert, die durchschnittlichen Kosten ermittelt und diese dann jedem Netzbetreiber - unabhängig von dessen tatsächlichen Netzausbaukosten - in Abhängigkeit von der jeweiligen Netznutzungsmenge zugeordnet werden. Damit würde jeder Letztverbraucher in Deutschland über den Strompreis mit dem gleichen Betrag je kWh für den Netzausbau belastet.
Der Bund übernimmt dabei keine Kosten. Zur Anwendung einer diesbezüglichen Umlageregelung bedarf es aber eines Bundesgesetzes.
Eine vergleichbare Regelung findet sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die in den Stromrechnungen ausgewiesene „EEG-Umlage“ basiert auf einem diesbezüglichen Umlagemechanismus und ist damit bundesweit gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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am 17. Januar 2012
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