Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Verfassung selbst garantiert die Wahrung der Grundrechte. In Artikel 1 heißt es dazu: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Diese sogenannte Bindungsklausel ergänzt damit den allgemeinen Vorrang der Verfassung, nachzulesen im dritten Absatz des Artikels 20: „Die Gesetz- gebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Als „Hüter der Verfassung“ wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Alle staatlichen Stellen sind verpflichtet, das Grundgesetz zu beachten. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle anderen Staatsorgane gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.