Sehr geehrter Herr Goecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadtverwaltung plant die Beleuchtung von Münsters Straßen in Anlehnung an die sogenannte DIN EN 13201 – einer Norm, die europaweit für die Beleuchtung von öffentlichem Verkehrsraum gültig ist.
Um in der von Ihnen angesprochenen Kanal- bzw. Austermannstraße die in dieser Norm vorgeschriebene Gleichmäßigkeit und Leuchtdichte zu erreichen, ist es erforderlich, die Straßenleuchten in einem Abstand von ca. 30 bis 35 Metern aufzustellen.
An der Kanalstraße werden im Herbst neue Bäume gepflanzt – auch diesen Umstand müssen wir in unsere Planungen mit einbeziehen, wenn wir die ausreichende Beleuchtung des Radweges weiter garantieren möchten.
In der Von-Esmarch-Straße sind die Straßenleuchten alternierend angeordnet, das heißt, sie stehen auf beiden Straßenseiten um 25 Meter versetzt. Die von Ihnen angegebenen 50 Meter beziehen sich auf den Abstand der Leuchten auf einer Straßenseite. Diese Art der Straßenbeleuchtung ist aufgrund des großen Ausbauquerschnitts und des beidseitigen Geh- und Radweges gewählt worden.
Ein wichtiger von Ihnen genannter Aspekt ist selbstverständlich der Energieverbrauch. In diesem Zusammenhang freut es mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Münster sich hier gut im interkommunalen Vergleich schlägt. Bei einer Überprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) wurde neben vergleichbar großen Städten auch Münster unter die Lupe genommen.
Im Bereich Straßenbeleuchtung lagen wir mit dem niedrigsten Energiebedarf für die Jahre 2007 und 2008 auf Platz 1. Das Beleuchtungsniveau ist damit gegenüber anderen Städten im unteren Bereich anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen