Sehr geehrte Frau Richter,
ich möchte Ihnen nicht nur für Ihre Wortmeldung herzlich danken, sondern auch für Ihre engagierte Sorge um die Sicherheit auf unseren Straßen. Sie sprechen ein Thema an, das seit Jahren nicht nur in Brandenburg diskutiert wird. Mehrere brandenburgische Vorgängerregierungen haben seit 1997 Vorstöße unternommen, eine allgemeingültige 0,0-Promille-Grenze einzu- führen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich das Land Brandenburg damit im Bundesrat nicht durchsetzen konnte.
Immerhin konnte im Jahr 2005 auf Initiative unseres früheren Minister- präsidenten und damaligen Bundesverkehrsministers Manfred Stolpe ein Umdenken im Hinblick auf die Fahranfänger erreicht werden. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen ist die Zahl der Unfallbeteiligten unter den Fahranfängern im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit geltender 0,0-Promille-Regelung um 15 Prozent zurückgegangen. Das ist ein starkes Argument! Der TÜV-Süd hat zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass sich bereits mit 0,5 Promille Alkohol im Blut die Wahrscheinlichkeit verdoppelt, Verursacher eines Unfalls zu sein. Das Risiko, überhaupt in einen Unfall verwickelt zu werden, ist bei dieser Blutalkoholkonzentration bereits verachtfacht! Das sind Zahlen, die für sich sprechen.
Vor diesem Hintergrund bleibt es richtig, vor den Gefahren, die von Alkohol am Steuer ausgehen, zu warnen. Vor allen junge Menschen müssen dafür sensi- bilisiert werden. Und deshalb, sehr geehrte Frau Richter, setze ich auch auf solche couragierten Menschen wie Sie, die die Augen vor Trunkenheit am Steuer nicht verschließen und da, wo Gefahr in Verzug ist, auch einschreiten, um Schlimmeres zu verhüten. Danke nochmals für Ihr Engagement.
Mit freundlichem Gruß
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am 29. Oktober 2012
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