Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Kirsten Richter am 29. Oktober 2012
9375 Leser · 88 Stimmen (-0 / +88) · 1 Kommentar

Sonstiges

0,49 % Restalkohol bei LKW-Fahrern legal ! Wie kann das sein?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident

ich arbeite seit vielen Jahren in einer großen Firma südlich Berlins, die tagtäglich durch viele Lkw-Fahrer unterschiedlicher Nationalitäten frequentiert wird.

Ein Thema, das mich nach wie vor „auf die Palme bringt“,
ist der laxe Umgang der Gesetzgebung mit Restalkohol.

Ich, in der DDR geboren, wuchs mit der 0% Regelung beim Führen eines Kraftfahrzeuges auf. Das ist eine klare, verständliche und nachvollziehbare Aussage, die Sinn macht und leicht nachprüfbar ist

Gerade in der heutigen Zeit, bei der herrschenden Verkehrsdichte, den ständig wechselnden Reizen und Anforderungen und den letztendlich daraus resultierenden blitzschnellen Entscheidungen,die man treffen muss,
ist es ein Unding, dass Restalkohol bis 0,49 % nicht geahndet wird.

Die Einschränkungen, dass bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Unfall Strafen ausgesprochen werden…ist „Augenwischerei“, weil dann einfach zu spät.

Wenn Fahrer vor mir stehen und ich Alkohol rieche, sehe ich innerlich „rot“, weil ich mich alleingelassen fühle mit meiner Zivilcourage.

Dann stehe ich allein vor der Gewissensfrage, wie verhalte ich mich?
Wenn ich die Polizei rufe, vergehen zum Teil in unserem ländlichen Raum 2 Stunden, ehe diese erscheint.

Wenn es uns im Werk mit fadenscheinigen Begründungen gelingt, den Fahrer so lange bei uns zu behalten und es dann doch zu einer Messung kommt, müssen wir die Fahrer dann bei einem Promillegehalt von bis zu 0,49 % ziehen lassen.

Erklären Sie mir bitte mal, wie definiert man die Aussage „Anzeichen von Fahrunsicherheit“?
Ich habe noch nie erlebt, dass die Polizei den Fahrer dann an Ort und Stelle mit seinem LKW „Probe fahren“ ließ.
Und bei dem Alkoholgehalt wird ein Fahrer auch noch keine „Wortfindungsstörungen“ haben oder Ihnen besinnungslos vor den Füßen herumliegen.

Warum wird es geduldet, dass ein Kraftfahrer, der von Berufs wegen mit tonnenschweren Ladungen hinter sich Tagtäglich auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, sich an die Promillegrenze "heran trinken" kann?
Bzw. nach Feierabend sich auf Rastplätzen „voll die Kante“ mit alkoholhaltigen Getränken gibt und blauäugig darauf vertraut, den Alkohol dann im Schlaf „zu verlieren“….

Welche Möglichkeiten hätte ich noch?

Ich könnte die Spedition anrufen, dass Ihr Fahrer nach Alkohol riecht oder ich könnte eine Verladung ablehnen und den Fahrer schlafen schicken.
Aber, wenn er sich im nichtstrafbaren „Alkoholpegel“ befindet,
darf ich das nicht.
Wie soll ich das rausbekommen? Soll ich mich jede Stunde anpusten lassen?

Gerade in den eng gesteckten Terminfrachten hätte eine Verweigerung der Ladung eventuell Konsequenzen für mich oder meinen Arbeitgeber, wenn sich herausstellen würde, dass der Fahrer sich im unteren „legalen“ Promillebereich befand.

Aufgrund der jetzigen Verkehrssituation, wo man jeden Tag schon froh ist – stocknüchtern – den Kampf auf Deutschlands Straßen heil zu überstehen ist es nicht zu verstehen, dass nicht endlich konsequent – wie in vielen anderen Ländern auch –eine 0,0 % Regelung greift.

Es gibt eine riesige Auswahl an leckeren Getränken,
die man zum Essen und in geselligen Runden trinken kann.

Ich wünsche mir sehr und rege an, daß endlich die Gesetzgebung reformiert und eine klare Grenze gezogen wird.

Wer ein Fahrzeug lenken will = 0,0 %!!!!
Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr!

Wie stehen Sie zu dieser Problematik?

MIt freundlichem Gruß

KIrsten Richter

+88

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Antwort
von Matthias Platzeck am 12. Dezember 2012
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Richter,

ich möchte Ihnen nicht nur für Ihre Wortmeldung herzlich danken, sondern auch für Ihre engagierte Sorge um die Sicherheit auf unseren Straßen. Sie sprechen ein Thema an, das seit Jahren nicht nur in Brandenburg diskutiert wird. Mehrere brandenburgische Vorgängerregierungen haben seit 1997 Vorstöße unternommen, eine allgemeingültige 0,0-Promille-Grenze einzu- führen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich das Land Brandenburg damit im Bundesrat nicht durchsetzen konnte.

Immerhin konnte im Jahr 2005 auf Initiative unseres früheren Minister- präsidenten und damaligen Bundesverkehrsministers Manfred Stolpe ein Umdenken im Hinblick auf die Fahranfänger erreicht werden. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen ist die Zahl der Unfallbeteiligten unter den Fahranfängern im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis mit geltender 0,0-Promille-Regelung um 15 Prozent zurückgegangen. Das ist ein starkes Argument! Der TÜV-Süd hat zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass sich bereits mit 0,5 Promille Alkohol im Blut die Wahrscheinlichkeit verdoppelt, Verursacher eines Unfalls zu sein. Das Risiko, überhaupt in einen Unfall verwickelt zu werden, ist bei dieser Blutalkoholkonzentration bereits verachtfacht! Das sind Zahlen, die für sich sprechen.

Vor diesem Hintergrund bleibt es richtig, vor den Gefahren, die von Alkohol am Steuer ausgehen, zu warnen. Vor allen junge Menschen müssen dafür sensi- bilisiert werden. Und deshalb, sehr geehrte Frau Richter, setze ich auch auf solche couragierten Menschen wie Sie, die die Augen vor Trunkenheit am Steuer nicht verschließen und da, wo Gefahr in Verzug ist, auch einschreiten, um Schlimmeres zu verhüten. Danke nochmals für Ihr Engagement.

Mit freundlichem Gruß


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