Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Yvonne Schmitz am 25. Juli 2007
22993 Leser · 428 Stimmen (-141 / +287) · 0 Kommentare

Wirtschaft

ungerechte Unterhaltsregelungen

Sehr geehrter Herr Platzeck

Ich habe die Regelungen zur Unterhaltreform gelesen und kann nur hoffen,daß sie so niemals durchgesetzt werden kann.Diese Regelung wird keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützten. Es werden nach wie vor die Steuervorteile der neuen Familie im Kindesunterhalt einbezogen.
Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie.Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I (ungerechterweise,denn er hat trotzdem noch seine Familie-Kindesunterhalt und ggf.Ehegattenunterhalt-,für die er sorgen muß) und erst durch die erneute Heirat bekommt er wieder die Stkl.III.

Wessen Verdienst ist es, daß der Mann die StklIII bekommt?

Die Erstfamilie an den Vergünstigungen der Zweitfamilie zu bereichern und im Gegenzug die Zweitfamilie für die Bereicherung der Erstfamilie zu verarmen,kann doch nicht das Ziel einer zeitgemäßen Familienpolitik sein.

Eine faire Regelung wäre:
1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.
2.Die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s auf der Steuerkarte des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Die Erstfamilien werden in dieser Politik als Markenware gehandelt,während die Zweitfamilien nur Raubkopien sind und eigendlich vernichtet werden müssten ... oder ??

Warum sonst werden die Zweitfamilien so mies behandelt?
Auch die Zweitfamilie muß leben können.
Wie erklären sie sich sonst den Zwang,daß ich meine Kinder auf die Steuerkarte meines Mannes eintragen lassen muß,wenn er die Stkl.III nimmt,weil er einen gut bezahlten Job hat und immer haben wird?
Das ist doch die reinste Abzocke und Augenwischerei.

Mit zynischen Grüßen
Yvonne Schmitz

Hintergründe:

Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III, während die zuvor alleinerziehende Ehefrau mit der Heirat die Stkl.II verliert.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist.
Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II,wovon auch die Kinder profitieren und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder.
Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren (meist0,5) KFB´s keine Rücksicht genommen.
Leibliche Kinder in der Zweitfamilie stehen mit 1,0 KFB auf der Lohnsteuerklasse, bekommen aber nur maximal (altersentsprechend) den gleichen Betrag,wie leibl.Kinder mit 0,5 KFB.
Insofern profitieren die Kinder in der ersten Familie doppelt von den bessergestellten Steuerklassen beider Elternteile zu je 100% (während die 2.Ehefrau jeglichen Anspruch auf diese Steuervorteile verliert) und von ihnen zustehenden Kinderfreibeträgen beider Elternteile.
Zusätzlich profitieren sie aber auch noch von den Kinderfreibeträgen der Kinder im Haushalt des Unterhaltspflichtigen wie folgt: 0,5 für alle gemeinsamen Kinder der Zweitfamilie und 0,5 oder sogar 1,0 für alle eingeheirateten Kinder (Stiefkinder,sie verlieren jeglichen Anspruch ihrer KFB's).
Beispiel:
Bei 3 Kindern aus der 1.Familie(1,5 KFB-Mutter + 1,5 KFB-Vater),einem gemeinsamen Kind der 2.Familie (1,0 KFB) und 3 Kindern des Partners (1,5 -3,0 KFB)in der 2.Familie,hat folglich die erste Familie 1,5 + 1,5 eigeneKFB + 0,5Halbgeschwister KFB + 1,5-3,0 = 5-6,5 KFB,während die 2.Familie nur noch 0,5 KFB übrig hat,obwohl in dieser Familie 4 Kinder leben,in der ersten aber nur 3. Vorallem weil die Steuerbescheide als Einkommen mitgerechnet werden.
Es werden den Zweitfamilien steuerliche Vorteile gewährt (inkl.Kinderfreibeträge für mitgebrachte Kinder),die ihnen dann letztendlich wieder weggenommen und der alten Familie zugesprochen werden. Das ergibt keinen Sinn, vorallem nicht vor dem Hintergrund,daß das neue Unterhaltsgesetz den Zweitfamilien helfen soll.
Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann,während sie dann auch noch Bedürftig wird.
Zweitfamilien werden durch diese Regelungen zu Sozialfällen werden ,oder glauben sie ernsthaft,daß die Ehefrauen alle Verluste so ohne weiteres durch Arbeit wieder ausgleichen können,wenn sie nebenbei noch Kinder erziehen,der Arbeitsmarkt frauenfeindlich/unflexibel ist und Frauen zudem auch noch weniger verdienen als die Männer.
Ach ja ... das neue Unterhaltsgesetz soll dafür sorgen,daß weniger Kinder auf Sozialhilfe angewiesen sind.Aber, welche Kinder meinen sie? Die 3 Kinder aus der Erstfamilie oder die 4 kinder aus der Zweitfamilie?
Wie sie sehen geht ihre Rechnung nicht auf.Duch die Entstehung vieler(und immer mehr werdenden) Patchworkfamilien sind es meist die größeren Familien,die am Ende Sozialhilfe benötigen.Und das sind meistens mehr Kinder,die Sozialhilfe benötigen.Während sehr oft die Erstfamilie durch erneute Heirat (auch ohne Unterhalt),ohne Sozialhilfe auskäme.Warum wird nicht geprüft,welche Familie mehr Geld nötig hätte?

Ich denke, es liegt nicht in ihrem Bereich. Aber dennoch haben auch sie die Möglichkeit für mehr gerechtigkeit zu sorgen.

+146

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Antwort
von Matthias Platzeck am 30. Januar 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Schmitz,

auch wenn ihr Brief mit „zynischen Grüßen“ schließt, danke ich Ihnen für das Schreiben. Sie werden sicher verstehen, dass mir aus der Ferne eine detaillierte Einschätzung des von ihnen angedeuteten persönlichen Problems nicht möglich ist. Aber ich will versuchen, den Grundgedanken der Neuregelung zu erläutern.

Auch wenn Sie das neue Unterhaltsrecht für ungerecht halten: Es profitieren in erster Linie die Kinder. Das war das Hauptziel der Reform. Die Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Deshalb stehen sie beim Unterhalt an erster Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den so genannten Unterhaltsgläubigern. Erst danach kommen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob ein Paar verheiratet war oder nicht.

Grundsätzlich kann ich im steuerlichen Familienleistungsausgleich auch keine Diskriminierung der „Zweit-Ehe“ und keine Bevorteilung der aus erster Ehe hervorgegangenen Kinder erkennen. Hierbei ist besonders zu bedenken, dass die steuerlichen Auswirkungen nicht von der Steuerklasse und den Kindern abhängen, sondern insbesondere auch vom Einkommen. Welche finanziellen Auswirkungen dagegen die entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen des Ehemannes bzw. Ihre Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem ersten Ehemann haben, ist für die steuerliche Beurteilung irrelevant. Gleiches gilt für die Auswirkungen der Änderungen zum Unterhaltsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck