Sehr geehrter Herr Mencke,
Sie haben recht, die Frage des Lärmschutzes und der Nachtflüge ist eine, die viele Menschen im Umfeld des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg International bewegt. Und Sie können sicher sein, dass ich mir der Bedeutung dieser Probleme sehr wohl bewusst bin. Lassen Sie mich Ihnen meine persönlichen Gedanken darlegen:
Seit ich nach 1990 in politische Funktionen gewählt worden bin, lebe und arbeite ich in wachsendem Maße mit der Erkenntnis, dass Politik es selten allen recht machen kann.
Ich habe als Umweltminister mit dafür eingestanden, dass wir tausende Einwohner unserer Städte und Gemeinden vom Durchgangsverkehr entlasten, obwohl wir dafür kostbare Natur in Anspruch nehmen mussten und selbst eine vermeintlich ideale neue Straßenführung in der Regel Belastungen für Menschen mit sich bringt.
Ich habe als Oberbürgermeister von Potsdam Bildungseinrichtungen schließen müssen, weil die Kosten für die liebgewonnene Schule um die Ecke angesichts des Geburtenknicks nach der Wende schlicht und einfach nicht mehr zu bezahlen waren.
Und ich stehe jetzt als Ministerpräsident zu einer Finanzpolitik, die den Haushalt konsolidiert und damit unseren Kindern und Kindeskindern staatliche Handlungsspielräume bewahrt, auch wenn das heute beispielsweise von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zum Teil schmerzhafte Opfer abverlangt. Keine solcher Entscheidungen fällt einem dafür Verantwortlichen leicht. Aber jede muss nach sorgfältiger Abwägung getroffen werden. Nur so erweist sich unser Gemeinwesen als handlungsfähig und entspricht der Erwartung seiner Bürger. Sicher, manche Entscheidung wird einer zusätzlichen Überprüfung durch die Justiz unterzogen, weil Bürgerinnen und Bürger ihr Recht bis zur letzten Instanz wahrnehmen. So war und ist es im Falle des BBI.
Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts stand am Ende eines langen rechtsstaatlichen Planverfahrens und eines der größten Verwaltungsgerichtsprozesse in der deutschen Rechtsgeschichte. Ich bin davon überzeugt, dass es eine tragfähige Abwägung zwischen den Interessen der Menschen nach einer aufstrebenden wirtschaftlichen Entwicklung und mehr Beschäftigung einerseits und den Befürchtungen hinsichtlich von Lärm andererseits darstellt. Seien Sie gewiss: Das Land Brandenburg wird sich an dieses Urteil akribisch halten, genau wie die anderen Gesellschafter der Flughafengesellschaft – der Bund und das Land Berlin. Von einer Aufweichung kann keine Rede sein. Nebenbei wissen Sie, sehr geehrter Herr Mencke, sehr genau, dass ich in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen kann und dies auch nicht tun werde.
Die Entscheidung zu den Nachtflügen wie zum gesamten Flughafenbau in Schönefeld ist also kein Ergebnis von „dreieinigen, gewaltigen Gesellen“, sondern Ergebnis rechtsstaatlichen Handelns. Ich – aufgewachsen in der DDR– bin mir dieser Errungenschaft auch 17 Jahre nach dem Einzug von Demokratie und Bürgerrechten bei uns immer noch voll bewusst.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.