Sehr geehrte Frau Heß,
danke, dass Sie das Thema Vergleichsarbeiten in der Klasse 6 aufgegriffen haben. Das gibt mir Gelegenheit, mich zu einer Angelegenheit zu äußern, die, wie ich weiß, im Lande viele Eltern bewegt. Und nicht nur Eltern machen sich Gedanken darüber. ob die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 für Zwölfjährige zumutbar sind.
Lassen Sie mich kurz auf zwei Gründe eingehen, die die Landesregierung bewogen haben, die Zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 einzuführen:
Zum einen bemerken wir seit einigen Jahren, dass immer mehr Eltern den Wunsch haben, ihre Kinder am Gymnasium anzumelden. Gegen eine steigende Quote von Gymnasiasten ist prinzipiell auch nichts einzuwenden. Vorausgesetzt, die Jugendlichen sind für diesen Bildungsgang mit den deutlich höheren Anforderungen auch geeignet. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Zum anderen haben wir im Land Brandenburg seit dem Schuljahr 2006/2007 die Schulzeit verkürzt. Damit haben die Schülerinnen und Schüler ein Jahr weniger Zeit, sich auf das Abitur vorzubereiten, und die Anforderungen in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 wachsen dementsprechend. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler ist es unsere Aufgabe genau hinzuschauen, wer in der Lage ist, diese Anforderungen zu erfüllen.
Die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 stellen eines unter mehreren Auswahlkriterien dar. Diesen Arbeiten sollen sich alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen stellen, das heißt sie garantieren – ähnlich wie das Zentralabitur und die 10. Klasse-Prüfungen – Transparenz sowie eine wirkliche Vergleichbarkeit
Im Übrigen gibt es für diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die ein zwölfjähriges Abitur nicht in Frage kommt, andere Möglichkeiten die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Die Landesregierung stellt sicher, dass künftig in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt auch ein Abitur-Angebot nach 13 Schuljahren bestehen bleibt, sei es an einer Gesamtschule oder an einem Beruflichen Gymnasium an einem der Oberstufenzentren.
Die Zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 sind, wie ich bereits erwähnte, nur einer unter mehreren Aspekten im Übergangsverfahren zum Gymnasium. Das Bildungsministerium hat auf die erforderliche Notensumme von 7, das Grundschulgutachten sowie den Probeunterricht verwiesen. Und erlauben Sie mir eine Anmerkung, damit sich keine falschen Informationen festsetzen. Der Bildungsminister hat mir auf meine Nachfrage nochmals versichert, dass in den Vergleichsarbeiten nicht der Unterrichtsstoff des gesamten Schuljahres abgefragt wird, sondern nur das, was die Schülerinnen und Schüler bis zum Termin der Arbeit auch wirklich im Unterricht durchgenommen haben.
Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der Zentralen Vergleichsarbeiten bestärken uns darin, dass die Anforderungen keine unzumutbaren Hürden beim Wechsel auf das Gymnasium bedeuten: Rund 57 % der Schülerinnen und Schüler erreichten im Fach Mathematik die Note 1, 2 oder 3, im Fach Deutsch waren es sogar 89 % Prozent.
Selbstverständlich wird im Bildungsministerium das gesamte Verfahren am Ende der Jahrgangsstufe 6 gründlich ausgewertet. Bei der Betrachtung der Ergebnisse wird auch die Gewichtung der Note von 40 % in die Halbjahresnote für Deutsch und Mathematik geprüft werden. In jedem Falle werden die Erfahrungen in die kommenden Verfahren eingebracht.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
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