Sehr geehrte Frau Lehmbeck,
vielen Dank für ihr zweites Schreiben, in dem Sie noch einmal ganz konkret den Unterschied zwischen beiden Berufsgruppen erfragen.
Wie schwer es für eine alleinerziehende Mutter ist, Familie und Beruf bzw. Fortbildung unter einen Hut zu bekommen, kann jeder nachvollziehen, der in dieser Situation ist. Wichtig wäre es aus meiner Sicht jetzt, eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Doch dazu mehr am Ende des Briefes.
Zu Ihrer Frage: Forstwirte und Forstwirtinnen begründen, schützen und pflegen Waldbestände, ernten Holz, sortieren und lagern es. Sie führen alle Aufgaben aus, die zur Erhaltung und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Hauptsächlich arbeiten Forstwirte und Forstwirtinnen bei kommunalen Forstbetrieben und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Auch in staatlichen Forstämtern sind sie tätig. Darüber hinaus sind sie in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus sowie in Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken beschäftigt.
Gärtner und Gärtnerinnen produzieren Gartenpflanzen und verwirklichen die Pläne von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen und pflegen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen aller Art, führen Pflanzarbeiten durch, vermehren und züchten Pflanzen aller Art. Sie arbeiten in erster Linie in Gärtnereien, Fachbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Darüber hinaus sind sie in städtischen Gärtnereien tätig. Botanische und zoologische Gärten stellen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten dar.
Diese unterschiedlichen Aufgabeschwerpunkte spiegeln sich auch in der Ausbildung wieder. Insbesondere die Waldpflege- und Holzerntearbeiten sowie der Umgang mit dem Werkstoff Holz fehlen nach meiner Information bei der gärtnerischen Ausbildung.
Und: Forstwirte und Gärtner sind beides staatlich anerkannte Berufe, die Unterschiede regeln die auf Bundesebene erlassenen Ausbildungsverordnungen. Deshalb besteht rechtlich keine Möglichkeit, eine Gärtnerausbildung als Forstwirtausbildung anzuerkennen. Ausnahmen hiervon sind mir im Land Brandenburg nicht bekannt.
Es führt also kein Weg daran vorbei, den gewünschten Abschluss nachzuholen. Möglichkeiten, die entsprechende Prüfung zu machen, stehen Ihnen auch heute noch offen. Ich empfehle Ihnen deshalb ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Personalstelle im Forstamt Belzig. Unsere Mitarbeiter haben sich bereits mit dieser in Verbindung gesetzt und sie darum gebeten, gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Lösung für Ihren beruflichen Weg zu suchen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei!
Mit freundlichen Grüßen
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.