Sehr geehrter Herr Nentwich,
ich will auf Ihre teils sehr polemischen Anwürfe sachlich antworten. Der Leipziger Prozess war das aufwändigste Verwaltungsgerichtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht. Das Urteil wägt sehr differenziert zwischen berechtigten Interessen der Anwohner und der Notwendigkeit eines internationalen Flughafens für die Region ab. Für die Enttäuschung mancher Kritiker habe ich Verständnis. Jetzt ist aber entschieden worden und diese Tatsache sollten alle akzeptieren.
Das Gericht bestätigte den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin Brandenburg International und es hat der planenden Behörde attestiert, dass die Belange des Umweltschutzes, die Altlastenprobleme, der Gewässerschutz und eine Fülle von Einzelfragen im Beschluss umfassend gelöst wurden und der Standort für den Flugbetrieb geeignet ist.
Das Gericht hat das Land aber auch verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachflugbetriebes, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen beim Lärmschutz zur Nacht und über die Grenzziehung des so genannten Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich unter Beachtung der Rechtsauffassung neu zu entscheiden. Das Gericht hat festgelegt, dass in der nächtlichen Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr die Anwohner von Fluglärmbelästigungen weitestgehend zu verschonen sind. In der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 05.00 bis 06.00 Uhr soll nur der Flugbetrieb stattfinden, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht am Tage abwickeln lässt.
Ich versichere Ihnen: Die Landesregierung wird die Ansprüche der Bürger nicht in Frage stellen. Die Planfeststellungsbehörde erarbeitet zur Zeit die notwendigen Entscheidungen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis stehen wird. Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil anerkannt, dass keine gesundheitlichen Gefahren für die Anwohner bestehen und ist den entsprechenden Darlegungen im Planfeststellungsbeschluss gefolgt.
Anmerkung des Webmasters:
Ministerpräsident Platzeck ist im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft, aber nicht deren Aufsichtsratsvorsitzender.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
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