Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Kurt Ladwig am 10. April 2008
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Sonstiges

Behördenwillkür

Sehr geehrter Herr Platzek,

was ich in letzter Zeit mit den Behörden hier in Brandenburg so erlebe lässt mich vermuten, dass so langsam in alte DDR Gewohnheiten zurück gekehrt wird.
Normalerweise sollte eine Behörde für den Bürger da sein, doch ich bekomme immer mehr das Gefühl es ist umgekehrt!
Nicht nur, dass Anfragen sehr lange nicht beantwortet werden oder das Anträge Monate lang (bei mir 7 Monate - ALG II) bis zum Erhalt eines Bescheides vergehen. In diesem Zeitraum ist jemand ohne geregeltes Einkommen verhungert (hat ja kein Geld) oder er wird willkürlich in die Schuldenfalle getrieben. Es herrscht beim Sachbearbeiter und den Vorstehern dieser Behörde m.E. nach die Meinung "übermorgen ist auch noch früh genug"!!!
Desgleichen mit den Öffnungszeiten der Behörden!
In einer Führerscheinangelegenheit suchte ich heute das Führerscheinbüro in Oranienburg auf. Hatte immer täglich von früh bis nachmittags für den Bürger geöffnet.
Doch jetzt mit einem Mal ganz anders. Mittwochs generell geschlossen und die anderen Tage nur noch stundenweise zu bestimmten Zeiten.
Da kommt bei dem Bürger welcher so zwischendurch mal eben etwas erledigen wollte so richtig die Galle hoch. Mann fragt sich natürlich für was zahle ich denn Steuern? Nur dass diese Leute am Monatsende das Gehalt bekommen? So wie ich in Erfahrung brachte ist dieses Problem lediglich in Brandenburg zu Hause, in keinem anderen Land in Deutschland wird so verfahren, noch nicht einmal in dem so hoch verschuldeten Berlin.
Das so viel gesagte Wort "BÜRGERNÄHE" ist hier ein Fremdwort geworden oder sogar abgaschafft worden.
SPD, ich nicht mehr!!!
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Kurt Ladwig

+494

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Antwort
von Matthias Platzeck am 30. August 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Ladwig,

dem Kern Ihrer Frage stimme ich vorbehaltlos zu: Bürgerinnen und Bürger sind von den Ämtern nicht als Bittsteller, sondern als Kunden zu sehen. Diesen Anspruch habe ich z.B. in meiner Zeit als Oberbürgermeister von Potsdam dadurch umzusetzen versucht, indem wir in Potsdam den Bürgerservice eingeführt haben. Mit diesem kompakten Angebot gelingt es am besten, dem am häufigsten vorgebrachten Ärgernis bei Behördengängen zu begegnen: Es gibt nur noch eine zentrale Auskunftsstelle, die den Bürger mit seinem Wunsch zielgerichtet über die weiteren Wege informiert.

Nun zu Ihren konkreten Beschwerden. Sie monieren reduzierte Öffnungszeiten des Führerscheinbüros in Oranienburg sowie die siebenmonatige Bearbeitungsdauer Ihres Antrages auf ALG II.

Lassen Sie mich bitte vorausschicken, dass weder ich als Ministerpräsident noch die Ministerien der Landesregierung in beiden von Ihnen angesprochenen Bereichen unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten haben. Jede administrative Einmischung widerspricht der kommunalen Selbstverwaltung: Sie ist gute und bewährte Praxis, da im Idealfall so am besten lokale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Für die Festlegung der Öffnungszeiten der kommunalen Ämter sind deshalb auch die jeweiligen Kommunen in eigener Verantwortung zuständig. Bei der Festlegung von Öffnungszeiten müssen die Kommunen sorgfältig zwischen dem Wunsch der Bürger nach möglichst umfassenden Öffnungszeiten sowie ihrem ebenso existierenden Wunsch nach rascher Bearbeitung ihrer Anträge abwägen. Die Schließzeiten dienen letzterem und sind daher mitunter unausweichlich. Um den Bürgern unnötige Anfahrten zu ersparen, bieten viele Kommunen in Brandenburg sowohl die Möglichkeit telefonischer Abfrage der jeweiligen Öffnungszeiten ihrer Ämter als auch Informationen auf ihren Internetseiten.

Die Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel liegen nach Auskunft der Verantwortlichen seit 1993 unverändert bei 22,5 Stunden pro Woche, sie bewegen sich damit im Landesdurchschnitt. Einen Schließtag, in der Regel ist dies der Mittwoch, gibt es nicht nur in den Fahrerlaubnisbehörden des Landes Brandenburg, sondern z.B. auch in der von Ihnen angesprochenen Fahrerlaubnisbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin. Der Landkreis Oberhavel bietet zusätzlich jedem Bürger folgenden Service: es können individuelle Termine vereinbart werden, wenn die allgemeinen Öffnungszeiten, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, nicht genutzt werden können. Darüber hinaus offeriert der Landkreis die Möglichkeit, Termine über das Internet zu reservieren, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden.

Auch zur langen Bearbeitungszeit Ihres ALG II-Antrages habe ich um Auskunft ersucht. Der Landkreis Oberhavel teilte mit, dass er bemüht ist, Anträge auf Arbeitslosengeld II schon im Hinblick auf die existenzsichernde Funktion dieser Leistung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Leider ist das in Ihrem Fall nicht gelungen. Die Gründe dafür seien vielfältig. Zum einen liege es in der Verantwortung der Bürger, die für die Prüfung ihres Antrages nötigen Unterlagen vollständig und frühzeitig einzureichen. Zum anderen sei in dem Zeitraum, in dem Ihr Antrag geprüft wurde, eine aufwändige Umstellung der gesamten Software des Amtes erfolgt, mit der die Berechnung und Bescheidung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld II realisiert wird. Diese Umstellung hat Zeit und Mitarbeiter gebunden. Damit während der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld II die Antragsteller und auch ihre Familien nicht in finanzielle Not geraten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, an die Betroffenen vorab Abschlagszahlungen in bar zu leisten.

Sehr geehrter Herr Ladwig, dass im Landkreis Oberhavel „Bürgernähe ein Fremdwort“ geworden sei, wie Sie es schreiben, mag ich aus all dem nicht erkennen. Aber ich sage auch: Jeder unzufriedene „Kunde“ der öffentlichen Verwaltung ist einer zuviel. Deshalb setze ich auf ermunternde Kritik, so dass sich Verfahrensabläufe weiter verbessern und dass der Umgang zwischen Bürgern und Behördenmitarbeitern mehr und mehr von Vertrauen und Respekt geprägt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck