Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Doris Kaiser am 16. April 2008
14466 Leser · 421 Stimmen (-3 / +418) · 0 Kommentare

Bildung

Zurücknahme des Abiturs nach 12 Jahren

Zurücknahme des Abiturs nach 12 Jahren

Sehr geehrter Herr Platzek,

die Elternvertreter der Jahrgangsstufe 8 aller Gymnasien in Oberhavel und Eberswalde haben sich am 21.02. 2008 bezüglich der Schulzeitverkürzung und der daraus resultierenden Probleme getroffen. Sie sind zu folgenden Überlegungen und Forderungen gekommen.

1. Wir fordern die Zurücknahme des Abiturs nach 12 Schuljahren für den jetzigen 8. Jahrgang des Gymnasiums!

Begründung:
Zum Zeitpunkt des Wechsels zum Gymnasium im Schuljahr 2006/07 galt das alte Schulgesetz mit Abitur nach 13 Jahren. Das neue Schulgesetz vom August 2007 legt ein Abitur am Gymnasium nach 12 Jahren bzw. nach 13 Jahren an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Oberstufenzentren fest.

Für die Eltern und Schüler des o.g. Jahrgangs wurde durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit genommen, sich für ein Abitur nach 12 oder 13 Jahren zu entscheiden.

Hinzu kommt, dass die Verkürzung der Schulzeit bisher organisatorisch und inhaltlich nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt wurde.
Mit der neuen SEK I Verordnung wurde die Stundenzuweisung erhöht, aber es fehlen seit 1 1/2 Jahren !!! inhaltliche Schwerpunktsetzungen in allen Unterrichtsfächern bzw. verbindliche Rahmenlehrpläne.

Für die Schüler ergibt sich eine Doppelbelastung in Klasse 10 durch den Abschluss der SEK I mit der Zentralen Prüfung am Ende des Schuljahres und der im 2. Halbjahr beginnenden Einführungsphase in die SEK II mit der verpflichtenden Belegung aller Grund- und Leistungskurse.
In der Klasse 9, also schon nächstes Schuljahr, sollen die Schüler (laut SEK I Verordnung) über die Qualifikationsphase informiert werden, welche Grund- und Leistungskurse sie in Klasse 10/2 verpflichtend belegen müssen.

Die Verordnung GOSTV liegt ebenfalls nicht vor!!!!

Die wöchentliche Arbeitszeit an Unterrichtsstunden, Hausaufgaben und Prüfungvorbereitung liegt über 40 WST.
Wir sind der Auffassung, dass diese Schüler neben der Schule keine Zeit finden zum sozialen und gemeinnützigem Lernen.
Die Persönlichkeitsbildung bedarf aber nicht nur der schulischen Ausbildung, sondern sollte auch Raum für andere Aktivitäten wie z.B. in Sportvereinen, Mitwirkungsgremien, Musik- und Tanzschulen etc. bieten.

Wir fordern die Qualitätssicherung und Durchführung des Unterrichts an allen Gymnasien durch einheitliche verbindliche Rahmenlehrpläne und die Beratung der Fachkonferenzen durch alle Schulämter.

Erschwerend für die Arbeit der Fachkonferenzen ist, dass durch die späte Fertigstellung der Rahmenlehrpläne (laut Frau Mayer, MBJS, Frühjahr 2008) das vorhandene Lehrbücherrepertoire entsprechend den Inhalten der Rahmenlehrpläne überprüft und neu angeschafft werden muss. Die Haushaltsplanung der Schulträger und Gemeinden 2008 trägt aber keine Neuanschaffungskosten der Lehrbücher für 4 Jahrgänge gleichzeitig!
Auch die Schulbuchverlage orientieren sich an den Curricula des Landes Brandenburg und entwickeln entsprechend ihre Lehrwerke.

Unterrichtsausfall erschwert massiv die Vorbereitung auf die Qualifikationsphase!
Daher ist eine Erhöhung der Vertretungsstunden oder die Schaffung eines Stundenpools zwingend erforderlich.

Wir fordern Transparenz der weiterführenden Schulen.

§ 9 der SEK I Verordnung besagt, dass ein Schulwechsel zum Gymnasium nur bis zum Beginn der Klasse 9 möglich ist. Dies sehen wir als Benachteiligung für alle Schüler außerhalb des "Speckgürtels" bezüglich ihrer Laufbahnentwicklung.
Es gibt durch die Schulschließungen immer weniger weiterführende Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Wohnortnähe (lange Anfahrtswege und Fahrzeiten kommen zum Wochenstundenvolumen hinzu!)

Sehr geehrter Herr Platzeck, ist es Ihnen möglich sich dieses Problems anzunnehmen? Den Schülern und Lehrern läuft am
Gymnasium ohne verbindliche Strukturen und Vorgaben, geschweige denn ohne einen rhythmisierten Unterricht, die Zeit weg.

+415

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Matthias Platzeck am 16. September 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Kaiser,

die Beantwortung Ihrer Anfrage muss ich leider noch zurückstellen, da Sie sich mit Ihrem Anliegen textgleich auch an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg gewandt haben. Nach meinem Kenntnisstand hat Ihnen der Ausschuss noch nicht abschließend geantwortet. Es entspricht dem respektvollen Umgang zwischen der Landesregierung und dem Landtag in derartigen Fällen, dass die Landesregierung einer Äußerung und gegebenenfalls Entscheidung der Vertreter des Volkes im Landtag nicht vorgreift. Ich bitte Sie daher um Verständnis, wenn ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht antworten kann.

Ihr

Matthias Platzeck