Sehr geehrter Herr Hecht,
ich kann Sie verstehen, Müllberge, zumal illegale, sind nicht nur ärgerlich, sondern bergen meist auch Gefahren. Deshalb habe ich auch Fachleute gebeten, Ihrem Anliegen nachzugehen.
Die von Ihnen angesprochene Müllkippe ist unter dem Namen „Steinberg“ bekannt. Für den Standort zuständig ist der Landkreis Prignitz. Dieser hat Untersuchungen veranlasst, ob von dem Standort Umweltgefahren ausgehen. Wie unsere Fachleute erfahren haben, wurde das Gefährdungspotential als gering eingeschätzt. Über die Lage hat Sie nach mir vorliegenden Informationen der Landkreis Prignitz mit einem Schreiben bereits im Mai informiert.
Daher möchte ich Sie ergänzend über die seitdem vom Landkreis ergriffenen weiteren Maßnahmen informieren. Der Grundstückseigentümer wurde verpflichtet, unter anderem den Zaun zu reparieren und Schilder aufzustellen. Dieser will nach meinen Informationen die Anordnungen auch erfüllen. Bei dem Grundstückseigentümer handelt es sich allerdings nicht wie von Ihnen angenommen, um die Gemeinde Groß Pankow.
Der Landkreis Prignitz prüft darüber hinaus, ob weitere Maßnahmen zur Sicherung des Standortes erforderlich sind. Übrigens: Von den von Ihnen angesprochenen Kühlschränken geht nach den bisherigen Erkenntnissen keine akute Gefahr aus, die ein sofortiges Einschreiten erforderlich machen würde.
Doch Sie hatten ja auch generell gefragt, wie es um die Verantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers hinsichtlich von Müllbergen steht. Sie haben recht: Grundsätzlich ist ein Grundstückseigentümer für illegal auf seinem Grundstück entsorgte Abfälle verantwortlich. Die Behörden können aber auch Verursacher, etwa frühere Besitzer oder Abfallerzeuger, zur Beräumung und Entsorgung der Abfälle auffordern.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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