Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Juergen Hartwig am 29. Mai 2008
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Arbeitsmarkt

Nichtraucherschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Matthias Platzeck,

ich betreibe in Eberswalde im Stadtteil Finow ein kleines Tanzlokal mit ca. 60 Sitzplätzen. Für uns ist es nicht möglich einen Raum für Nichtrauchende Gäste zu schaffen, da unser Lokal nur ein einziger Raum ist.
Auch das Rauchen auf der Strasse oder dem Bürgersteig ist nicht ganz ungefährlich.
Beim Gewerbeamt in Eberswalde habe ich schon vor ca. einem halben Jahr eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Leider kann mir bis heute niemand genau sagen, ob überhaupt welche zugelassen werden. Da unsere Tanzbar nur in den Nachtstunden geöffnet ist d.h. von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr und nur an Wochenenden und die Mehrzahl unserer Gäste Raucher sind, fürchten wir um unsere Existenz.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Matthias Platzeck, werden noch Ausnahmen für solche Härtefälle zugelassen?

Bedeutet nicht auch das Betreten von Nachtbars wo sich Männlein und Weiblein näher kommen, obwohl geraucht wird, ein Stück Lebensfreude?

Bitte helfen Sie uns! Lassen Sie Ausnahmen für Einraumlokale oder Nachtbars zu.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit vorzüglicher Hochachtung

Jürgen Hartwig

+370

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Antwort
von Matthias Platzeck am 24. Oktober 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Hartwig,

ich habe Ihren Beitrag mit Interesse gelesen und Verständnis für Ihre Argumente.

Bei den Überlegungen zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder stand – und das hatte ich bereits in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Witzel im Juli 2007 geschrieben - überall der Schutz der Gesundheit im Vordergrund, so auch bei uns. Könnte man bei Raucherinnen und Rauchern noch argumentieren, dass sie trotz der bekannten Risiken selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheit aufs Spiel setzen oder nicht, trägt dieses Argument für Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die sich im gleichen Raum aufhalten, eben gerade nicht.

Und machen wir uns nichts vor: Lediglich der Hinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit" wird öffentlich nicht wahrgenommen. Pro Jahr sterben in Deutschland 140.000 Menschen an den direkten Folgen der Nikotinsucht, über 3.000 Menschen an den Folgen das Passivrauchens. Deshalb gelten seit 1. Januar 2008 auch in Brandenburg gesetzliche Rauchverbote - in Gaststätten darf nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden.

Zur Frage der Ausnahmen: Die Länder haben in ihren Gesetzen klar umrissene Ausnahmen zugelassen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen in vielen Ländern für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Unter sehr eng gefassten Bedingungen (max. Größe des Lokals 75 Quadratmeter, keine Speisenzubereitung etc.) darf in 1-Raum-Lokalen zunächst weiter geraucht werden. Damit sollte vor allem die Existenz kleiner Lokale nicht gefährdet werden. Die Länder arbeiten derzeit daran, ihre Gesetze so zu überarbeiten, dass sie den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Eine Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang zukünftig Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden, ist noch nicht gefallen.

Sehr geehrter Herr Hartwig, ich bin sicher, dass das lebendige Kneipenleben in Brandenburg auch künftig erhalten bleibt und sich Ihre männlichen und weiblichen Gäste auch ohne blauen Dunst näher kommen werden.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Platzeck