Sehr geehrter Herr Wegner,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich stimme mit Ihnen grundsätzlich überein. Es ist ein Gebot der Zeit, angesichts von sich abzeichnender Rohstoffknappheit und des Klimawandels verstärkt auf Erneuerbare Energien zu setzen. Brandenburg ist – wie Sie vielleicht wissen – auf diesem Gebiet deutschlandweit führend und hat dafür zum Ende des vergangenen Jahres den Leitstern 2008 verliehen bekommen – für herausragende Leistungen bei der Förderung der Erneuerbaren Energien. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie sich auch privat für die Nutzung der Sonnenenergie entscheiden.
Wie mir die Experten in unserem Bauministerium versichern, sollen mit der neuen Bauordnung gerade solche Entscheidungen erleichtert werden. Nach alter Rechtslage waren nur direkt an Dach- und Außenwandflächen angebrachte Solarenergie- bzw. Fotovoltaikanlagen ohne Begrenzung der Gesamtfläche genehmigungsfrei. Nach der Änderung der Bauordnung vom 14. Juli 2008 dürfen nun Anlagen auch mit einem Abstand von 20 Zentimeter an Dach- oder Außenwandflächen ohne Begrenzung der Gesamtfläche ohne Genehmigung angebracht werden. Darüber hinaus dürfen auch Anlagen bis zu einer Bauhöhe von 60 Zentimeter und einer Gesamtfläche von 10 Quadratmeter auf Flachdächern genehmigungsfrei aufgestellt werden.
Sie sehen, die Neuregelung beinhaltet eine Erleichterung und Flexibilisierung für Bauherren. Die von Ihnen geforderte Rückkehr zur alten Bauordnung dürfte also kaum in Ihrem Interesse liegen. Bedenken Sie, wenn der Abstand von Solaranlagen zu Dach- und Außenwandflächen noch größer wäre, würde das in der Regel zu Problemen mit den Eigentümern oder Mietern von Nachbargrundstücken oder anderen Gebäuden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, für solche Projekte zwingend ein Baugenehmigungsverfahren vorzusehen.
Ich wünsche Ihnen Erfolg bei Ihrem Bauprojekt.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
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