Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Birgit Eichholz am 10. November 2008
12516 Leser · 376 Stimmen (-2 / +374) · 0 Kommentare

Sonstiges

Pocket Bikes

Sehr geehrter Herr Platzeck,

Seit 2 Jahren ist im Nauener Gewerbegebiet in einer ehemaligen Lagerhalle die Firma „Racing Bahn Nauen“ ansässig. Diese verleiht Minimopeds ohne Zulassung und Versicherung, auch an Kinder und Jugendliche.

Das Fahren dieser Mopeds ist nur auf die Benutzung der Lagerhalle zulässig, aber nicht möglich, da diese über keine Absauganlagen etc. verfügt. Daher wird damit ausschließlich auf öffentlichen Wegen (speziell Nauener Landweg) und Strassen, aber auch auf bewirtschafteten Äckern und Fahrradwegen gefahren. Dies ist unzulässig (siehe Internetpräsens der Polizei Brandenburg: http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php...). Wir versuchten die Betreiber davon abzubringen, was jedoch zu keinem Erfolg führte. Daraufhin wandten wir uns schriftlich und persönlich an den Bürgermeister Herrn Fleischmann, die Polizei, das Gewerbeamt und das Ordnungsamt Nauen, was ebenfalls keine Änderung brachte. Neben der unerträglichen Belästigung stellen diese Mopeds, welche in völliger Dunkelheit fahrend über keinerlei Licht und Reflektoren verfügen, sowohl für die Anwohner als auch für die minderjährigen Fahrer eine Gefährdung dar. Der Betreiber versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen, indem die Mieter dieser Mopeds eine Verzichtserklärung, die ihn im Schadensfall nicht haftbar machen, zu unterschreiben haben.

Wir bitten darum, dass dieses Problem grundlegend gelöst wird und hoffen auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Eichholz

+372

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Antwort
von Matthias Platzeck am 09. Februar 2009
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Eichholz,

ich kann Ihren Ärger nachvollziehen. In Deutschland ist das Fahren von Pocket-Bikes – so heißen diese motorisierten Zweiräder - im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt und daher strafbar. Der Grund ist einfach: Diese Fahrzeuge entsprechen nicht den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung. Eine Benutzung auf Straßen und Plätzen, aber auch auf Feld- und Waldwegen sowie auf Fuß- und Fahrradwegen sowie auf öffentlichen Parkplätzen darf es also nicht geben. Insofern, sehr geehrte Frau Eichholz, ist das ein klarer Fall für die Polizei.

Nun ist das Problem, das Sie schildern, der Polizei seit Bestehen des Gewerbebetriebes „Racing Bahn Nauen“ bekannt. Die Polizisten des Schutzbereiches, so wurde mir versichert, sind jedem Hinweis nachgegangen, wonach Pocket-Bike-Nutzer außerhalb des Gewerbebetriebes fahren. Der zuständige Revierpolizist hat im vergangenen Jahr mehrfach Kontakt mit dem Betreiber der „Racing Bahn Nauen“ aufgenommen und ihn auf die Vorschriften hingewiesen. Die Beamten des Schutzbereiches Havelland unterbinden selbstverständlich Gesetzesverstöße und sichern deren Verfolgung.

Parallel habe ich erfahren, dass beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt gegen den Betreiber der „Racing Bahn Nauen“ Beschwerden und Anzeigen eingegangen sind. Mir wurde versichert, dass diese vom Gewerbeamt geprüft werden. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Frau Eichholz, dass die Behörde eine sachgerechte Entscheidung treffen wird.

Mit freundlichem Gruß
M.P.