Sehr geehrter Herr Jenek,
es freut mich sehr, dass Ihnen das deutsch-polnische Verhältnis so sehr am Herzen liegt. Wir hier in Brandenburg haben ein großes Interesse daran, die Beziehungen zu unseren polnischen Nachbarn so eng wie möglich zu gestalten – und das nicht nur vor dem Hintergrund der leidvollen geschichtlichen Erfahrungen. Die brandenburgische Landesregierung und ich persönlich widmen der Pflege und dem Ausbau dieser Beziehungen sehr große Aufmerksamkeit. Um nur einige Beispiele zu nennen: Es gibt mittlerweile die Oderpartnerschaft, in der sich deutsche Bundesländer und polnische Wojewodschaften regelmäßig austauschen. Ich selbst habe die Cottbuser Gespräche initiiert, bei denen ich mit den polnischen Wojewoden und Marschällen aktuelle Fragen der Zusammenarbeit besprechen kann. Im vergangenen Jahr hatten bei uns in Potsdam die Deutsch-Polnischen Medientage ihre Premiere. Die Menschen in Brandenburg und Polen – davon bin ich überzeugt – spüren inzwischen, wie viel sich in den vergangenen Jahren auf dem Wege der Verständigung getan hat und wie vorteilhaft das für sie ist. Geradezu mit Händen zu greifen sind die positiven Veränderungen seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union vor fünf Jahren. Gerade auch der private Reiseverkehr hat davon profitiert.
Im konkreten Fall haben Sie, sehr geehrter Herr Jenek, völlig recht: auch scheinbare Kleinigkeiten wie die von Ihnen geschilderten können manchmal große Wirkungen entfalten: das ist so im privaten Leben, das ist auch im Verhältnis zwischen Staaten so. Ich hoffe, ich kann Ihnen deutlich machen, dass man sich bei uns in Deutschland der Sensibilität in dieser Frage bewusst ist.
Die Beschilderung zu Zielen über Ländergrenzen hinweg ist bei uns in der Bundesrepublik in der Straßenverkehrsordnung (StVO), in Verwaltungsvorschriften und Richtlinien geregelt. Die deutschen Bundesländer haben Anfang 2001 entschieden, dass bei Hinweisschildern auf Ziele hinter der Grenze im Allgemeinen die ausländische Schreibweise zu wählen ist. Bei starker sprachlicher Abweichung der Ortsbezeichnung kann sowohl die ausländische und die deutsche Schreibweise verwendet werden.
In einer älteren Regelung war es genau umgekehrt festgelegt. Damals war im Allgemeinen die deutsche Schreibweise zu wählen. Bei starker sprachlicher Abweichung sollte die ausländische Bezeichnung nachgestellt werden. So kam es dann zu solchen Angaben wie Warschau-Warszawa. Selbstverständlich, sehr geehrter Herr Jenek, wird bei Umbau und Instandsetzung sowie beim Austausch von bestehenden Wegweisern nach den neuen rechtlichen Vorschriften verfahren. Dies erfolgt aus Kostengründen aber schrittweise. So ist die Beschilderung bereits in einigen Abschnitten der Bundesautobahn 11 an die neuen Richtlinien angepasst worden. Ich bitte Sie aber auch zu bedenken, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gänzlich auf die deutsche Schreibweise verzichtet werden kann. Das gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, schnell ein Ziel zu erkennen.
Mit freundlichem Gruß,
Matthias Platzeck
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