Sehr geehrte Frau Ortel,
ich danke Ihnen für Ihren Eintrag auf meinem direktzu-Portal, der von vielen Lesern gevotet wurde und somit auf großes Interesse stieß. Parallel haben Sie sich schon an unser Wissenschaftsministerium gewandt, das Ihnen – wie ich höre – auch bereits geantwortet hat. Ich will Ihnen und den anderen direktzu-Lesern natürlich gern auch öffentlich meine Einschätzung mitteilen.
Zunächst, liebe Frau Ortel, freue ich mich für Sie, dass Sie sich für den schönen Beruf der Erzieherin interessieren und eine Ausbildung aufnehmen konnten. Junge Erzieherinnen und Erzieher werden gebraucht. Sie werden in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass unsere Kinder gut betreut und fundiert lernen können. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie diesen Beruf einmal engagiert und glücklich ausfüllen können.
Doch nun zu Ihrem Anliegen. Azubis und Studenten müssen auch heute noch oft mit einem knappen Budget auskommen. BAföG sorgt aber dafür, dass gute Ausbildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Das ist zunächst einmal ein Verdienst unserer Gesellschaft, das vom Steuerzahler auch bezahlt werden muss. Sie schreiben nun, dass Sie als Empfängerin von Hartz-IV-Leistungen finanziell besser gestellt waren als jetzt als Auszubildende mit BAföG-Berechtigung.
Dies mag auf den ersten Blick so erscheinen, allerdings haben Sie in Ihrer Darstellung das Kindergeld und den Hinzuverdienst aus Ihrem 1-Euro-Job mit einbezogen, so dass sich der Betrag von 688,00 Euro ergab. Lässt man diese Beträge unberücksichtigt, so ergibt sich nur ein reiner Hartz-IV-Bezug von 421,00 Euro. Da das Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird, entfiel dieses für Sie unabhängig davon, ob Sie Hartz-IV-Leistungen oder BAföG beziehen.
Der Gesetzgeber hat sich aus gutem Grund entschieden, dass junge Leute in der Ausbildung auch durch das System der Ausbildungsförderung abgesichert werden und nicht über die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das BAföG ist eine Sozialleistung des Staates, die Ihnen Ihre Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung für einen begrenzten Zeitraum finanziert. Bedenken Sie auch, dass Ihre Ausbildungskosten der Staat übernimmt. Und mit der Aufnahme einer Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss eröffnen Sie sich selbst eine Perspektive für Ihr weiteres Berufsleben und damit die Grundlage, unabhängig von Sozialleistungen des Staates zu leben.
Zugleich besteht auch bei BAföG die Möglichkeit für Sie, sich monatlich etwas hinzu zu verdienen, um Ihre materielle Lage zu verbessern. Und Sie können einen Bildungskredit in Anspruch nehmen. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung.
Liebe Frau Ortel, ich hoffe, Ihnen ein wenig mehr Verständnis für die Gesetzeslage und die dahinter stehenden Überlegungen vermittelt zu haben. Für Ihre weitere Ausbildung wünsche ich Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.