Sehr geehrter Herr Jäckel,
vielen Dank für Ihren Eintrag auf meinem Portal. Sie greifen ein Thema
auf, welches die Bundesrepublik nicht erst seit heute beschäftigt. Seit
Jahrzehnten bewegt die Menschen das Ziel, das Steuergeld an Bedürftige
gerecht zu verteilen.
Wie Sie wissen, gibt es in Deutschland eine Reihe von Sozialleistungen,
die je nach Bedarf gezahlt werden. Dabei gilt der Grundsatz: Zunächst
ist jeder selbst gefragt, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Nur wer
unverschuldet in Not geraten ist und unbedingt auf die Hilfe durch den
Staat angewiesen ist, muss und soll unterstützt werden. Das ist ein aus
meiner Sicht ein sehr richtiges Prinzip, denn es geht um das Geld der
Bürgerinnen und Bürger, die Steuern.
So wird der Ehepartner eines Menschen mit ausreichendem Einkommen oder
Vermögen als nicht bedürftig angesehen, weil nach dem Ehe-
beziehungsweise Unterhaltsrecht der finanziell leistungsfähigere
Ehepartner für seinen schwächeren Partner materiell und finanziell
aufkommen soll.
Doch lassen Sie uns vergleichen: Angenommen Ihr Einkommen und Vermögen
würden bei der Berechnung einer Grundsicherung Ihrer Partnerin nicht
berücksichtigt. Dann wären Ehepaare schlechter gestellt als Paare ohne
Trauschein. Insofern ist die heutige Praxis, alle Mitglieder einer so
genannten Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der Leistungen mit
einzubeziehen und in die solidarische Pflicht zu nehmen bevor staatliche
Hilfe in Anspruch genommen werden kann, nach meiner Auffassung
angemessen. Zumal bei einer derartigen Partnerschaft bei beiden der
Wille vorhanden sein sollte, Verantwortung füreinander zu tragen und
füreinander einzustehen.
Sehr geehrter Herr Jäckel, auch wenn Ihre derzeitige Situation eine
größere finanzielle Herausforderung darstellt, sind Sie gegenüber
verheirateten Paaren – zumindest was Sozialleistungen angeht - nicht
benachteiligt. Sie müssten, auch wenn Sie verheiratet wären, unter
diesen Umständen finanziell für Ihre Partnerin einstehen.
Ihrer Lebensgefährtin wünsche ich viel Erfolg bei der Arbeitssuche.
Mit freundlichen Grüßen
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