Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Katrin Besselt am 17. Juni 2009
8631 Leser · 129 Stimmen (-4 / +125) · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Wer kann helfen?!

Sehr geehrter Herr Platzeck,

ich bin 42 Jahre jung, verheiratet und habe zwei tolle Kinder, die bereits ihre eigenen Wege gehen.
Ich lebe in Eisenhüttenstadt, hatte bis 2007 eine Stelle als Verkäuferin. Durch eine schlimme Erkrankung in meiner Familie nahm ich mir dafür eine Auszeit für die Pflege. Leider ist mein Papa dann verstorben und ich konnte nicht mehr meine langjährige Tätigkeit nicht mehr aufnehmen.
Habe dann leider 1 Jahr von der Arbeitsagentur abhängig sein müssen. Das man von dort keinerlei Unterstützung erhalten würde, war mir schon klar. So habe ich mich in dieser Zeit noch einmal weiter qualifiziert und habe zu meinen vielen Ausbildungen noch den Stabler- und Kranschein erwerben dürfen.
Ab September 2008 kam der Lichtblick und ich fing über eine Dienstleistungsgesellschaft, hier bei uns im EKO-Stahl als Kranfahrer an. War echt wie ein Volltreffer im Lotto. Dann kam die Krise und mein befristeter Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.
Nun habe ich mit eine neue Tätigkeit gesucht und musste leider feststellen, dass man echt nur noch als Pauschalkraft auf max. 400,00 Euro arbeiten muss, egal in welcher Branche.
Jetzt habe ich die Möglichkeit, eine unbefristete Stelle zu bekommen.
Jetzt kommt das, was ich nicht verstehe und ob ich echt noch mehr als 20 Jahre als Pauschalkraft arbeiten soll.
Bei dieser Arbeitsstelle muss man einenen 10-wöchigen Lehrgang absolvieren, der von der Arbeitsagentur finanziert wird.
Der Hacken:
*ich bin kein Leistungsempfänger,
*arbeite 16 Stunden in der Woche,
*somit beim Arbeitsamt nicht mehr gemeldet
*dadurch keinerlei Ansprüche auf einen mir möglichen Arbeitsplatz.
Was muss ich denn noch machen, dass ich endlich wieder eigenständig meinen Lebensunterhalt verdienen darf. Im schlimmsten Fall muss ich bis zu meiner Rente als Pauschalkraft mir 16 Stunden in der Woche arbeiten, bin somit von allen Sozialbeiträgen befreit, zahle nix in meine Rentenkasse, trotz Arbeit.

Es tut mir echt leid, aber wem darf und kann man noch glauben, wenn im September gewählt wird.
Wer erzählt den Unternehmen, dass Menschen im besten alter, die Kinder selbstständig und dadurch ihre gesamte Kraft einbringen könnten, verlohrene Zeit ist.

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Katrin Besselt

+121

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Antwort
von Matthias Platzeck am 02. September 2009
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Besselt,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf diesem Portal. Sie werden sicher verstehen, dass ich allein auf Grundlage Ihrer Angaben leider keine verbindlichen Hinweise auf für Sie in Frage kommende Förderungen geben kann. Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen Wege aufzuzeigen.

Es besteht - unabhängig von Art und Umfang der Beschäftigung - die Möglichkeit, sich arbeitsuchend zu melden. Diese Meldung damit die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle behilflich sein kann. Das ist insofern wichtig, weil Arbeitsuchende Dienstleistungen wie Beratung oder Arbeitsvermittlung, auch finanzielle Leistungen, in bestimmten Fällen erhalten. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen notwendigen Lehrgangs sollten Sie mit Ihrem Berater abklären, ob der § 77 Sozialgesetzbuch III (SGB III) Anwendung finden kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können hier durch die Übernahme von Weiterbildungskosten gefördert werden, z. B. um eine „drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden“ oder „wegen eines fehlenden Berufsabschlusses“. Sofern Sie noch innerhalb des letzten Jahres Arbeitslosengeld bezogen haben, sollte dabei eine „Förderung in besonderen Fällen“ nach § 421e SGB III geprüft werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre der so genannte Bildungsscheck. Dieser wird vom Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg seit Kurzem gefördert. Voraussetzung dafür ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern Sie den Lehrgang im Rahmen des neuen Beschäftigungsverhältnisses absolvieren müssen, käme hier gegebenenfalls eine Förderung für Sie in Betracht - während Ihrer derzeitigen 400-Euro-Beschäftigung leider nicht.

Zu Ihrer Anmerkung auf fehlende Einzahlungen in die Rentenkasse möchte ich auf Folgendes hinweisen: Auch wenn es in Ihrer derzeitigen finanziellen Situation sicherlich nicht leicht fällt, das dafür nötige Geld aufzubringen, haben Sie als „Minijobberin“ die Möglichkeit, die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent auf den regulären vollen Satz von 19,9 Prozent aufzustocken. Die Aufstockung wirkt sich nicht nur auf die spätere Rentenhöhe aus. Wer freiwillig aufstockt, kann auch das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Rehabilitationsleistungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie vorgezogene Altersrente. Lassen Sie sich auch dazu bitte beraten.

Sehr geehrte Frau Besselt, trotz der von Ihnen negativ geschilderten Erfahrungen empfehle ich Ihnen unbedingt, noch einmal Kontakt mit ihrer zuständigen Arbeitsagentur aufzunehmen, um dort Unterstützungsmöglichkeiten abzuklären. Darüber hinaus wäre es ratsam, sich an die zuständige Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit zu wenden.

In der Hoffnung, dass Sie die unbefristete Stelle erhalten, verbleibt

mit freundlichen Grüßen