Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Harald Ihle am 09. November 2009
8221 Leser · 85 Stimmen (-1 / +84) · 0 Kommentare

Sonstiges

Sachsen ist noch nicht in der Bundesrepublik angekommen

Sehr geehrter Platzeck,
ist denn Brandenburg schon in der Bundesrepublik angekommen, denn Sachsen noch nicht?
In Glauchau/Sachsen werden bis heute vom Ordnungsamt keine Anzeigen wegen Stalking gegen ehemalige staatlich gezüchtete Kriminelle (Stasimitarbeiter) vom verbrecherischen Regime DDR verfolgt.
Einem Stalker wurde sogar vom Ordnungsamt Glauchau mitgeteilt, dass meine 1. Anzeige eingestellt wurde.
Ich erhielt auf mehrmalige Anfrage vom Ordnungsamt Glauchau keine Antwort, sondern erfuhr erst davon, als ich einen Anwalt einschaltete und dieser mehrmals Akteneinsicht beim Ordnungsamt Glauchau beantragte.
Meine Folgeanzeigen wurden nicht mehr bearbeitet, sondern gleich archiviert und meine letzte Anzeige kam beim Ordnungsamt Glauchau erst gar nicht an!
Der Stalker möchte mit seinem gezielten ruhestörenden Lärm erreichen, dass ich wieder in den Westen umziehe.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Ihle

+83

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Antwort
von Matthias Platzeck am 02. Februar 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Ihle,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf diesem Portal. Sie beschreiben hier keineswegs ein exotisches Randthema, sondern eine Erscheinung, der unsere besondere Aufmerksamkeit gilt.

Stalker sind Personen, die einen anderen Menschen verfolgen, belästigen und terrorisieren, deshalb nehmen wir in Brandenburg Stalking sehr ernst. Im November 2003 wurde ein "Opferschutzkonzept der Polizei des Landes Brandenburg" in Kraft gesetzt, das der Polizei allgemeine Verhaltensempfehlungen für den kompetenten Umgang mit speziellen Opfergruppen gibt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen Weiterentwicklung.

Unter anderem wurde ein spezielles Faltblatt für Betroffene erarbeitet, das sowohl Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen als auch Hinweis über rechtliche Möglichkeiten gegen die Nachstellungen der Stalker enthält. Danach wird den Betroffenen in Brandenburg geraten, sich möglichst frühzeitig an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden, um einen entsprechenden Strafantrag zu stellen, ohne den eine strafrechtliche Überprüfung nicht möglich ist. Die Polizei ist zuständig für die Überprüfung, ob genügend Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Dazu werden in der Regel sowohl der Antragsteller wie auch der mutmaßliche Stalker angehört.

Je nach Abschluss dieser Überprüfung liegen entweder genügend Anhaltspunkte für eine Straftat vor, dann wird die Staatsanwaltschaft eingebunden. Oder die Fakten reichen noch nicht aus, dann können weitere polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden auf der Grundlage des Brandenburger Polizeirechts.

Um die Polizei optimal auf das Einschreiten bei Stalking vorzubereiten, wurden die Fortbildungsangebote in Brandenburg professionalisiert. Ziel ist es, dass die Beamten sofort notwendige Maßnahmen in die Wege leiten können, um das Opfer zu schützen und Ermittlungen gegen den Stalker einzuleiten. Mir ist bei meinen Nachfragen mitgeteilt worden, dass Belästigungen nicht selten dann enden, wenn die Polizei den Täter direkt anspricht.

Wie in unserem Nachbarland Sachsen mit dem Thema Stalking umgegangen wird, kann und will ich als Ministerpräsident des Landes Brandenburg nicht bewerten. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

P.S. Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de, Navigationspunkt Stalking, finden Sie ausführliche Informationen zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen