Guten Tag Herr Platzeck,
mich fröstelt beim Lesen Ihrer Antwort auf meinen Beitrag "Ich gehe vor das Gericht", www.direktzu.de/platzeck/messages/23628.
Ist es das in mir aufsteigende Bild von diesem nasskalten Novemberabend vor zwei Jahren? Wir überbrachten Ihnen vor Ihrem Amtssitz in Potsdam eine Vielzahl von Unterschriften gegen die Aufweichung des Nachtflugverbotes in Schönefeld.
Kein bisschen hat sich Ihr Tonfall gegen uns, die Lärmbedrohten Ihres Grossflughafenprojektes, geändert. Kalt und abweisend ist er auch jetzt wieder, ein wenig zynisch mitunter.
Oder ist es die Erinnerung an meine Gänsehaut von damals? Vierjährig lag ich im Bett meiner Grossmutter in der Briesestrasse, zwischen der Karl-Marx-Strasse und der Herrmannstrasse in Neukölln, direkt unter der Einflugschneise der Rosienenbomber.
Als Dreikäsehoch verstand ich blitzschnell, wozu die gut sind: Kaugummi, weisses Mehl und Kohlen. Das ist längst vorbei, aber die Gänsehaut, die sitzt...bis heute.
Sie schreiben mir, Zitat:
"Die selbstständige Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg hat einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht, der die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen BBI vom 16. März 2006 aufnimmt und umsetzt."
Sie wollen mir die aufgabengetreue Arbeit Ihrer Planfeststellungsbehörde vor Augen führen. Ich soll glauben, Ihre Mitarbeiter hätten sich "akribisch" (Ihre Antwort in www.direktzu.de/platzeck/messages/15224) an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes gehalten. Der unbedarfte Leser Ihrer Antwort könnte auch auf den Gedanken kommen:
Na, wenn das der Ministerpräsident schreibt, dann wird es ja wohl stimmen.
Wem Ihre Behörde in der praktischen Wirklichkeit zuarbeitete, sprach der Chef der Flughafengesellschaft aus. Er schreibt:
"Mit der Entscheidung (gemeint ist der Planfeststellungsbeschluss,(H.Mencke)) trägt die Behörde der Tatsache Rechnung, dass die Tagesrandzeiten für einen wirtschaftlichen Flugbetrieb unabdingbar sind."(Herr Schwarz im Wochenspiegel vom 28.10.09)
Aus berufenem Mund wird Ihnen damit bescheinigt:
Sie und Ihre Landesregierung tun alles, um diesen Flughafen doch noch einem wirtschaftlichen, sprich "sich rechnenden", Flugbetrieb zuzuführen.
Und dies auch mit dem sicheren Wissen, dass sich das Gesundheitsrisiko einer beträchtlichen Zahl von Menschen unverhältnismässig erhöht.
Sie schreiben mir weiter, Zitat:
"Ich bitte um Verständnis, dass die Landesregierung ein Klageverfahren gegen ein Projekt, das sie selbst befördert und für das einzelne Mitglieder der Landesregierung Aufsichtsratsfunktionen bei der Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld ausüben, nicht unterstützen wird."
Ich habe mich unklar ausgedrückt, wenn Sie meinen Beitrag als Werbung für eine Unterstützung unserer Klage verstanden haben. An dieser Stelle erwarten wir keine Hilfe durch Sie und Ihre Landesregierung.
Ich sehe mich und die vielen Lärmbedrohten aber berechtigt, aus einem Geldtopf, der mit unseren Steuergeldern gefüllt ist, der Ihnen Ihr Grossprojekt überhaupt erst ermöglicht, das etwa 200.000 Menschen grundlegend beeinträchtigt, unsere aussergewöhnlichen, gerichtlichen Aufwendungen zur Sicherung einer minimalen Nachtruhe erstatten zu lassen. Dass Sie mich und die vielen Bedrohten davon ausschliessen, habe ich ohne Verständnis zur Kenntnis genommen.
Etwas anderes in Ihrer Antwort hat mich noch viel mehr beunruhigt: Trotz der Aufsichtsratsfunktionen der Mitglieder der Landesregierung in der Flughafengesellschaft ist durch diese eine Forderung von über 100 Nachtflügen an die Planfeststellungsbehörde gerichtet worden.
Und es kommt noch schlimmer:
"Langfristig jedoch wird uns die strikte Kontingentierung zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr im weiteren Wachstum hemmen" (Herr Schwarz im Wochenspiegel vom 28.10.09)
Es sieht jedenfalls danach aus, dass sich Herr Schwarz in der Gesellschaft der Mitglieder der Landesregierung so sicher fühlt, dass er seine weitergehenden Forderungen gleich anmeldet.
Hier nun meine Frage Herr Platzeck:
Warum nutzen Sie nicht die Werkzeuge Ihrer Landesregierung, dem dreisten, ungezügelten Effektivitätsstreben vom Schlage eines Herrn Schwarz eine Grenze zu setzen?
Übrigens:
Den zynischen Unterton, den Klägern keine unnötigen Kosten zu verursachen, habe ich vernommen, auch das unterschwellige Mitschwingen Ihrer Drohung gegen uns; von bereits gewährten finanziellen Zugeständnissen ist mir nichts bekannt.
Helmut Mencke
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