Sehr geehrte Frau Hoffmann,
beim Lesen Ihrer Frage hat sich mir sofort erschlossen, warum die Leserinnen und Leser des Portals "direktzu" Ihr Anliegen gevotet haben. Denn jeder von uns, der auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, kennt das Gefühl, Rast machen zu wollen, aber noch etliche Kilometer fahren zu müssen, bevor Körper und Auto mit neuer Energie versorgt werden können. Und nicht Wenige müssen als Anwohner von Verkehrswegen mit Beeinträchtigungen leben. Es handelt sich also um ein Problem, das viele Menschen so oder so bewegt und deswegen antworte ich Ihnen auch sehr gerne.
Damit Reisende – es sind ja nicht nur die Brummifahrer, sondern insbesondere zu Urlaubszeiten auch Tausende Familien mit ihren Kindern – in zumutbaren Zeitabständen die Möglichkeit zum Rasten und Tanken erhalten, werden diese Einrichtungen in bestimmten Entfernungen auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit geplant und gebaut. Die Erfahrung lehrt aber, dass Baumaßnahmen, wo auch immer sie stattfinden, nicht nur Befürworter haben, sondern mitunter auch Kritik und Unmut derer hervorrufen, die andere Interessen im Blick haben. Um eine fundierte Interessenabwägung vornehmen zu können, gibt es Verfahren für die Planung und Durchführung solch großer Projekte, in die sich alle einbringen können, die örtlich, persönlich oder auf andere Art davon betroffen oder berührt sind.
Ich bitte aber auch zu bedenken, was möglicherweise in der Debatte um Für und Wider eines Standortes vielleicht aus dem Blick gerät: Tank- aber vor allem auch Raststätten beschäftigen häufig Menschen in einer Größenordnung, die regional durchaus interessant ist. So ist die Lage auch beim Bau der von Ihnen angesprochenen Tank- und Rastanlage Briesetal beiderseits der Autobahn 10 westlich der Anschlussstelle Mühlenbeck. Dass genau diese Lage ausgewählt wurde, hängt damit zusammen, dass in der näheren Umgebung andere geprüfte Standorte zum Beispiel wegen der schwierigen Entwässerungssituation in der Nähe von Berlin-Buch und wegen des Landschaftsschutzgebietes „Buch“ nicht geeignet sind.
Nun ist es in dem konkreten Fall so, dass das Bauvorhaben noch geplant wird und das Planfeststellungsverfahren noch nicht einmal eingeleitet ist. Ich empfehle Ihnen also, Ihre möglichen Bedenken in dem staatlichen Prozess einzubringen, damit sie von der Planfeststellungsbehörde zusammen mit allen anderen Einwendungen abgewogen werden können. Und, sehr geehrte Frau Hoffmann, die Sie nach meiner Meinung zu dem Projekt gefragt haben, genau dieses Planungsfeststellungsverfahren ist nun abzuwarten und das Ergebnis zu respektieren. Das gilt auch für mich als Ministerpräsidenten.
Mit freundlichem Gruß
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