Sehr geehrte Frau Sczepanski, sehr geehrter Herr Sczepanski,
es freut mich, dass gute Studienbedingungen Ihre Tochter zu einem Studium in Cottbus bewogen haben. Für die Landesregierung sind die Attraktivität der Hochschulen und die Qualität von Forschung und Lehre schon seit Jahren ein Schwerpunkt ihrer Politik.
Doch zu Ihrem konkreten Anliegen. Zunächst müssen wir festhalten, dass die von Ihnen kritisierte Erhebung von Zweitwohnungssteuern auch von Studenten ohne Hauptwohnsitz am Studienort keine brandenburgische Besonderheit darstellt. Viele Städte im gesamten Bundesgebiet machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, etwa auch Berlin und Dresden. Vor allem aber handelt es sich um ein Problem, auf das die Landespolitik keinen Einfluss hat. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Zweitwohnungssteuern erheben.
Dass dieses Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist, zeigen zahlreiche Urteile. Zuletzt hat in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verfahren bestätigt. Dabei bestehen nach der Rechtsprechung auch keine Bedenken, wenn die Zweitwohnungssteuer darauf abzielt, die Betroffenen zur Verlegung ihres Erstwohnsitzes zu veranlassen. Aus Sicht vieler Universitätsstädte ist gerade dieser Zweck willkommen. Studenten verbringen den überwiegenden Teil des Jahres am Studienort und nutzen die Infrastruktur und die Freizeitangebote, die die Stadt bereithält. Aber nur wenn sie auch ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen, werden sie als Einwohner im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.
Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn ich aus Landessicht keine Wertung zur Entscheidung der Stadt Cottbus abgeben kann und will. Insoweit kann ich Ihre Tochter nur ermuntern, sich an ihrem Studienort aktiv in die kommunalen Angelegenheiten einzubringen.
Ich wünsche Ihrer Tochter für den weiteren Verlauf ihres Studiums in Cottbus viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
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