Sehr geehrter Herr Franke,
die Aufarbeitung der offenen Fälle nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Umgang mit Bodenreformflächen im Land Brandenburg wird mit Hochdruck verfolgt. Die betroffenen Menschen sollen so schnell wie möglich zu ihrem Recht kommen. Wie Sie selbst schreiben, ist bereits ein hoher Prozentsatz der Anfragen bearbeitet worden. Umso mehr bedaure ich, dass es in dem von Ihnen geschilderten Fall offenbar zu Verzögerungen gekommen ist.
Ich bin der Sache beim dafür zuständigen Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) nachgegangen. Leider ist unter Ihrem Namen kein Vorgang feststellbar, sodass ich Ihnen heute keine verbindliche Auskunft zum Stand des Verfahrens geben kann. Ihre Anfrage auf meinem Portal direktzu/Platzeck enthält auch keine weiteren Angaben zum Antragsteller, zum Grundstück bzw. der Gemarkung. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, sich zur Klärung aller notwendigen Fragen telefonisch an die Kolleginnen und Kollegen im BLB zu wenden, die Ihnen helfen werden. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 0331 / 58181-412 oder 58181-0. In der Hoffnung, dass auch Ihr Anliegen baldigst geklärt werden kann verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
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