Sehr geehrter Herr Pettke,
ich danke Ihnen sehr, dass Sie dieses für das Funktionieren unserer öffentlichen Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes so wichtige Thema ansprechen. Die Resonanz der Leser des Portals direktzu/Platzeck auf Ihre Frage zeigt, wie groß das Interesse im Land an der Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz ist. Ihre Wortmeldung gibt mir aber zunächst Gelegenheit, allen Feuerwehrangehörigen und Einsatzkräften von Hilfsorganisationen herzlich zu danken für ihren aufopferungsvollen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement ist nicht hoch genug einzuschätzen. Und weil das so ist, bin ich oft mit den Verantwortlichen der Kommunen und des Landesfeuerwehrverbandes im Gespräch, um aktuelle Probleme zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.
Eine dieser wichtigen Fragen haben Sie nun angesprochen und ich will Ihnen gerne antworten. Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen, um den von Ihnen geschilderten Zustand zu ändern. Die Forderung nach einer „Behördenfahrschule“ an der Landesschule und Technischen Einrichtung (LSTE), wie sie auch in die Diskussion eingebracht worden ist, können wir aber nach meiner festen Überzeugung nicht umsetzen. Eine solche Lösung wäre unwirtschaftlich und für die Betroffenen wegen der Abwesenheit vom Familienwohnort und von der Arbeitsstätte auch nicht attraktiv.
Stattdessen bin ich dafür, regionale Ausbildungszentren zu unterstützen. So können die Verantwortlichen eines oder mehrerer Landkreise ihre Einsatzkräfte zur Ausbildung in diese Zentren entsenden. Mit der Zentralisierung der Ausbildung, der Bereitstellung geeigneter Schulungsräume und der Umrüstung eines Fahrzeuges zu einem Ausbildungsfahrzeug können erhebliche Kostenreduzierungen erreicht werden. Meine Recherchen haben mir bestätigt, dass entsprechende Abstimmungen mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Fahrlehrer-Verband in der Sache voran geschritten sind.
Des Weiteren, sehr geehrter Herr Pettke, will ich Ihre Aufmerksamkeit auf Initiativen des Bundesrates richten. So wurden schon im vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen für die Einführung des sogenannten Feuerwehr-Führerscheins bis 4,75 t geschaffen. Bereits im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, dass auch die Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und Prüfung erteilt werden soll. Brandenburg hat diesem Beschluss zugestimmt. Im Zuge einer erneuten Bundesratsinitiative soll diese Lösung in einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes berücksichtigt werden.
Auch unser Landtag hat sich mit der Materie befasst und am 2. Juni den Antrag „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!“ beschlossen. Darin fordert der Landtag eine verstärkte Ausbildung in der Führerscheinklasse C und begrüßt die angestrebte Kooperation zwischen dem Landesfeuerwehrverband, dem Fahrschullehrerverband und den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame Lösungen, unter Einbindung der Feuerwehrtechnischen Zentren (FTZ) der Kreise als Ausbildungszentren, anzustreben.
Ich denke, sehr geehrter Herr Pettke, alle diese Initiativen zielen in die richtige Richtung. Ziel ist es, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und die im Katastrophenschutz mitwirkenden Helfer ihren Führerschein künftig effektiv und kostensparend erwerben können.
Mit freundlichen Grüßen
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