Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Thomas Pettke am 20. April 2010
8841 Leser · 67 Stimmen (-2 / +65) · 0 Kommentare

Sonstiges

Brand- & KatS - betreffend Hilfsorganisationen (Feuerwehren usw.)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

hinsichtlich der Führerscheinklasse B (Pkw neu bis 3,49 t >> FS Klasse 3 alt bis 7,49t) haben, wie Ihnen bekannt sein dürfte, jetzt schon einige Organisationen im KatS, u.a. auch die Feuerwehren unseres Landes (auch betreffend des Nachwuchses) Probleme, Bsp. Einsatzfahrzeuge wie TSF-W (bis 7,49t) zu führen. Bei Kameraden, die die FS Klasse 3 alt besitzen, kein Problem. Hinsichtlich der "Führerscheinproblematik" wird sich die Lage in unseren Hilfsorganisationen in den nächsten Jahren verschärfen. In unserer Ortsfeuerwehr werden die Probleme erst in den nächsten Jahren zu spüren sein. Noch sind wir in der glücklichen Lage. Noch! Was nützt es z.B. einer Feuerwehr, egal ob zur Tages- oder Nachtzeit alarmiert wird, wenn zum Bsp. 9 Kameraden vor Ort sind und... keiner kann einen TSF-W führen, weil diese den FS Klasse B (Pkw neu bis 3,49t) besitzen; u.a. weil sie den sog. "Feuerwehr-Führerschein - Ausnahmegenehmigung bis 7,49t - noch nicht oder garnicht besitzen. Bei kleineren Einsatzfahrzeugen ist dies (TSF bis 3,49t) kein Problem.

Meine Frage:
-Wie will das Land Brandenburg die Führerscheinproblematik in den nächsten Jahren in unseren Hilfsorganisationen lösen! Wer kommt für die "Kosten" hinsichtlich der Fahrschulausbildung (grobe Pläne sollen ja schon vorliegen) auf?

Anmerkung:
Sollen die Kommunen (Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise) dafür alleine Aufkommen?... oder wird es auch die Unterstützung des Landes Brandenburg geben.

MfG: aus dem Landkreis Prignitz

T.P.

+63

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Antwort
von Matthias Platzeck am 02. Juli 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Pettke,

ich danke Ihnen sehr, dass Sie dieses für das Funktionieren unserer öffentlichen Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes so wichtige Thema ansprechen. Die Resonanz der Leser des Portals direktzu/Platzeck auf Ihre Frage zeigt, wie groß das Interesse im Land an der Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz ist. Ihre Wortmeldung gibt mir aber zunächst Gelegenheit, allen Feuerwehrangehörigen und Einsatzkräften von Hilfsorganisationen herzlich zu danken für ihren aufopferungsvollen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement ist nicht hoch genug einzuschätzen. Und weil das so ist, bin ich oft mit den Verantwortlichen der Kommunen und des Landesfeuerwehrverbandes im Gespräch, um aktuelle Probleme zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.

Eine dieser wichtigen Fragen haben Sie nun angesprochen und ich will Ihnen gerne antworten. Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen, um den von Ihnen geschilderten Zustand zu ändern. Die Forderung nach einer „Behördenfahrschule“ an der Landesschule und Technischen Einrichtung (LSTE), wie sie auch in die Diskussion eingebracht worden ist, können wir aber nach meiner festen Überzeugung nicht umsetzen. Eine solche Lösung wäre unwirtschaftlich und für die Betroffenen wegen der Abwesenheit vom Familienwohnort und von der Arbeitsstätte auch nicht attraktiv.

Stattdessen bin ich dafür, regionale Ausbildungszentren zu unterstützen. So können die Verantwortlichen eines oder mehrerer Landkreise ihre Einsatzkräfte zur Ausbildung in diese Zentren entsenden. Mit der Zentralisierung der Ausbildung, der Bereitstellung geeigneter Schulungsräume und der Umrüstung eines Fahrzeuges zu einem Ausbildungsfahrzeug können erhebliche Kostenreduzierungen erreicht werden. Meine Recherchen haben mir bestätigt, dass entsprechende Abstimmungen mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Fahrlehrer-Verband in der Sache voran geschritten sind.

Des Weiteren, sehr geehrter Herr Pettke, will ich Ihre Aufmerksamkeit auf Initiativen des Bundesrates richten. So wurden schon im vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen für die Einführung des sogenannten Feuerwehr-Führerscheins bis 4,75 t geschaffen. Bereits im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, dass auch die Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und Prüfung erteilt werden soll. Brandenburg hat diesem Beschluss zugestimmt. Im Zuge einer erneuten Bundesratsinitiative soll diese Lösung in einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes berücksichtigt werden.

Auch unser Landtag hat sich mit der Materie befasst und am 2. Juni den Antrag „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!“ beschlossen. Darin fordert der Landtag eine verstärkte Ausbildung in der Führerscheinklasse C und begrüßt die angestrebte Kooperation zwischen dem Landesfeuerwehrverband, dem Fahrschullehrerverband und den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes. Der Landtag bittet die Landesregierung, die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Beschaffung oder Umrüstung von Ausbildungsfahrzeugen zu unterstützen. Dabei sind gemeinsame Lösungen, unter Einbindung der Feuerwehrtechnischen Zentren (FTZ) der Kreise als Ausbildungszentren, anzustreben.

Ich denke, sehr geehrter Herr Pettke, alle diese Initiativen zielen in die richtige Richtung. Ziel ist es, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und die im Katastrophenschutz mitwirkenden Helfer ihren Führerschein künftig effektiv und kostensparend erwerben können.

Mit freundlichen Grüßen