Sehr geehrter Herr Poschenrieder,
ich freue mich, dass Sie als Berliner Bürger ein so reges Interesse für die Menschen und die Natur in Ihrem Brandenburger Umland bekunden und stimme Ihnen uneingeschränkt zu, wenn Sie die Uckermark zu den schönsten Regionen unseres Landes zählen. Die Region ist nicht nur ein beliebtes Naherholungsgebiet für die heimische Bevölkerung, sondern auch Tourismusmagnet.
Die Frage, die Sie mir gestellt haben, geht davon aus, dass die Landesregierung über die Schweinemastanlage Haßleben entscheidet. Dem ist nicht so. Das Vorhaben ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in einem Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Die Öffentlichkeit, d.h. Sie und alle anderen Bürger und öffentliche Einrichtungen haben das Recht, sich in diesem Verfahren mit ihren Belangen zu Wort zu melden. Diese Meinungsäußerungen müssen bei der Entscheidung über die Anlage mit abgewogen werden. Schließlich geht es neben wirtschaftlichen Interessen auch um den Erhalt von Lebensqualität. Für die Durchführung des Verfahrens und die Entscheidung ist im Land Brandenburg das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig.
Gestatten Sie mir, lieber Herr Poschenrieder, als ehemaliger Umweltminister noch einen zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Exkurs: Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist eine so genannte gebundene Verwaltungsentscheidung. Das bedeutet, dass sie einerseits nur erteilt werden darf, wenn sichergestellt ist, dass alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden können. Andererseits ist die Genehmigung zu erteilen, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es besteht dann ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Diejenigen, die in der öffentlichen Beteiligung Einwände gegen die beantragte Anlage erhoben haben, können im Falle einer Genehmigung dagegen Widerspruch einlegen. Ebenso kann der Antragsteller im Falle der Ablehnung seines Antrages verfahren.
Dass es solche Regeln für das von Ihnen angesprochene und für andere Verfahren mit Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt gibt, ist ein für Bürger und Gesellschaft nicht zu unterschätzender Wert. Er sichert u.a. auch, dass Politiker nicht in ein solches Verfahren eingreifen und die Entscheidung beeinflussen können.
Ich bin überzeugt davon, dass die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung erst nach gründlicher Prüfung und mit großer Sorgfalt treffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
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