Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor W. Gebhardt am 05. Oktober 2010
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Sonstiges

Wohnungskündigung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
ich hätte mal eine Frage.
Meine Familie stammt aus dem Erzgebirge. Meine Eltern arbeiteten dort im Bergwerk. 1958 folgten wir dem Ruf der damaligen Regierung und zogen aufs Land in eine halbwegs ausgebaute Schnidderkaserne. Die Eltern arbeiteten in einer LPG und wir wohnten dort zur Miete. Das Gebäude wurde mit den damaligen bescheiden Mittels bewohnbar gemacht. 1970 starb mein Vater an der Staublunge, so war meine Mutter mit den 3 Kindern allein. Seit 1977 wohne ich mit meiner Frau und 3 Kindern hier, die mittlerweile aus dem Haus sind und uns mit den Enkeln immer wieder gerne besuchen.
Nach dem Fall der Mauer übernahm die Treuhand das Grundstück ohne danach bauliche Veränderungen vorzunehmen. Später ging alles zur Häfte an die Brandeburgische Boden, dazu gehörte dann auch ein Mietvertrag, der aufgestellt wurde ohne das Haus und Grundstück zu begutachten.Dazu kam eine Anfrage meinerseits zum Kauf des Grundstücks, da aber der eigentliche Eigentümer nicht mehr aufzufinden ist, käme ein Kauf nicht in Frage. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte sind etliche Baumängel aufgetreten , Dach undicht, veraltete Elektroanlage, veraltete Heizung -Öfen- undichte Fenster, keine Wärmedämmung, Feuchtigkeit und teilweise Schimmelbildung in fast allen Räumen. Das Dach, die Elektroanlage sind neu und auch neue Öfen haben wir. Alles andere wartet noch auf die Erledigung. Wir zahlen monatlich 468€ monatlich Kaltmiete. Meine Frau und ich sind Hartz 4 Empfänger, auch aus diesem Grund sind wir in Zahlungrückstand geraten ca 4000 €. Nun wurde uns die Wohnung gekündigt und müssen diese geräumt in 4 Wochen verlassen haben.
Dazu wurde uns mitgeteilt daß dem Eigentümer in Abwesenheit gekündigt wurde, so könnte sich auch die Miete verdoppeln!!! Wenn man wie wir 52 Jahre in einem Haus wohnt ist es logistisch gar nicht möglich alles zu beräumen, in dieser Zeit. Außerdem sage ich mir: einen alten Baum verpflanzt man nicht, Ich bin Jahrgang 1951.
Wir würden gerne auf einigen Komfort verzichten, nur daß wir wir hier weiter wohnen können.
Ich hoffe Sie haben eine humane Lösung für uns.

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Antwort
von Matthias Platzeck am 22. Dezember 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Gebhardt,

vielen Dank für die offene Schilderung Ihrer persönlichen Verhältnisse, die mich betroffen gemacht hat. Ihr Anliegen hat Mitarbeiter der Staatskanzlei veranlasst, direkt mit Ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Und ich bin zunächst froh, dass die Brandenburgische Bodengesellschaft - trotz hoher Mietrückstände - von einer Räumung des Hauses bislang abgesehen hat. Noch besser ist jedoch, dass sich voraussichtlich in wenigen Monaten eine dauerhafte und hoffentlich einvernehmliche Lösung der von Ihnen angesprochenen Probleme abzeichnet. Das freut mich für Sie, zumal Sie seit mehr als einem halben Jahrhundert in Ihrem Haus wohnen. Im Zuge der jetzigen Verhandlungen sollte auch eine Regelung der Mietschulden getroffen werden. Das setzt Ihr aktives Mittun voraus.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen dringend empfehlen, sich an das für Sie zuständige Jobcenter wegen einer umfassenden Mietschuldenberatung zu wenden. Entweder wird das Jobcenter selbst eine Schuldnerberatung durchführen oder Sie an eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln.

Ich hoffe, dass die jetzt ins Auge gefasste Lösung einvernehmlich zum Tragen kommt und damit Ihre Wohnverhältnisse dauerhaft gesichert werden können.

Ein schönes und friedliches Weihnachtsfest wünscht Ihnen