Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Thomas Domey am 12. November 2010
9396 Leser · 80 Stimmen (-0 / +80) · 0 Kommentare

Sonstiges

Schnelles Internet auf dem Land

Sehr geehrter Her Platzeck,

da ich zur Gruppe der Landbewohner gehöre, die keinen schnellen Internetzugang haben, freute mich natürlich die Ankündigung, dass dieser Zustand nun bald vorbei sein sollte. Und tatsächlich: rein theoretisch wie auch praktisch wäre ich nunmehr in der Lage, schnelles Internet voll ausschöpfen zu dürfen. Dies alles Danks der Förderung der Landesregierung, dem fleißigen Bemühen von Landkreisen und natürlich engagierten Mitbürgern.

Leider ist meine Freude aber etwas getrübt. Um in meinem Ort das schnelle Internet zu realisieren, wurde eine Firma beauftragt. Diese hat, mit Unsummen Fördergeldern, die technische Voraussetzung geschaffen, dass über Funk auch mich das schnelle Internet erreichen kann. Damit besitzt diese Firma aber auch das absolute Monopol auf diese Möglichkeit und nutzt diese schamlos aus. Bei meinem jetzigen Anbieter erhalte ich sehr langsames, aber funktionierendes Internet incl. Telefonie für einen relativ kleinen Preis obwohl ich schon die höchstmögliche Leitungsrate bezahle. Bei dem, durch die Landesregierung geförderten Anbieter, soll ich ca. 25,-€ monatlich mehr für die Leistung bezahlen. Die Firma scheut sich auch nicht, mir klar und deutlich zu sagen, dass sie nicht an die Preise der Wettbewerber gebunden ist. (Kein Wunder- diese sind ja keine Mitbewerber sonder der Anbieter des schnellen geförderten Internets wird auf Jahre ohne Konkurrenz dastehen) Damit ist eine willkürliche Preis- und Vertragsgestaltung des Alleinanbieters Tür und Tor geöffnet.

Für mich entsteht nun folgende Frage: Ist es tatsächlich Sinn des Förderprogramms der Landesregierung, dass allein zählt, das schnelles Internet auf dem Lande vorhanden ist, egal was es dem Bürger kostet? Ist es nunmehr nicht eher so, dass auch meine Steuergelder in die Förderung geflossen sind aber ich als Bewohner des platten Landes wieder benachteiligt werde, weil ich keine Möglichkeiten des Wählens habe außer „langsames und billiges Internet“ oder „schnelles aber teures Internet“? Sollte die Förderung eines sinnvollen Projekts nicht an die Verpflichtung der so geförderten Firmen gebunden sein, sich an der bestehenden Konkurrenz in diesem Bereich entsprechend zu orientieren? Kann es wirklich sein, dass aus einer Landesförderung eine Monopolstellung einer Firma resultiert, die so gut wie nie mehr zu knacken ist? Warum werde ich als Landbewohner schon wieder benachteiligt und erhalte nicht die Möglichkeiten der Wahl zwischen mehreren Anbietern mit denselben Leistungsmerkmalen. Die Zerschlagung der Monopolstellung einer einzigen geförderten Firma durch die vertraglich gebundene Pflicht dieser, ihre Technik auch für andere Anbieter auf Anfrage freizugeben, sollte Bestandteil einer jeden Förderung aus Steuergelder sein.

In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich-

Mit freundlichen Grüßen- Thomas Domey

+80

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Antwort
von Matthias Platzeck am 04. Januar 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Domey,

Sie haben Recht, die Landesregierung hat in den zurückliegenden Monaten und Jahren mit Vehemenz für eine zügige Verbesserung der Versorgung mit schnellem Internet in den ländlichen Regionen gearbeitet. Sie hat das getan, weil der Markt, der ansonsten sprichwörtlich alles richtet, versagte und die großen Telekommunikationsanbieter eben nur dort den Breitbandausbau vorantrieben, wo er sich rechnet. Wir wissen aber um die Bedeutung des Anschlusses an das weltweite Netz für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und seiner Bürger.

Bevor ich zu Ihren Fragen Stellung nehme, lassen Sie mich zunächst etwas zum grundsätzlichen Herangehen vor Ort bemerken: Die Kommune, die den Ausbau der Versorgung mit DSL an eine Firma vergeben will, ist an ein bestimmtes Verfahren gebunden, um staatliche Zuwendungen zu erhalten. Das Land fördert dabei die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke. Diese stellt den Differenzbetrag zwischen den Kosten der Investition und den laufenden Betriebskosten einerseits und den zu erwartenden Erträgen andererseits dar. Es geht also um keine Unsummen, sondern um eine für die tatsächliche Erschließung notwendige Förderung. Auf die hätte das Land Brandenburg gern verzichtet, aber – ich wiederhole mich – der Markt allein hat es eben nicht gerichtet.

Eine Förderung, sehr geehrter Herr Domey, ist auch nur dann möglich, wenn keiner der klassischen Festnetzbetreiber die Absicht erklärt hat, in absehbarer Zeit sein Netz auf eigene Kosten aufzurüsten. Die notwendige Abfrage hatte in Ihrem Amt ergeben, dass dem so ist. Das Amt hat daraufhin ermittelt, wie groß die finanzielle Lücke ist, um einen anderen Infrastrukturbetreiber für einen Ausbau zu gewinnen. Nach Feststellung des Zuschussbedarfs schrieb das Amt den Ausbau öffentlich aus. Auch das gehört zum vorgegebenen Verfahren des Landes. Damit ist sichergestellt, dass mit den Fördergeldern so sparsam wie möglich umgegangen wird, und ein günstiger Anbieter den Zuschlag erhält. Mit der Auftragserteilung durch die Kommune ist auch ausgeschlossen, dass die Endabnehmerpreise willkürlich verändert werden. Zugleich sichert die Förderung, dass auch andere Serviceprovider, also zum Beispiel 1+1, Deutsche Telekom AG und viele andere mehr, das neu aufgebaute Netz nutzen könnten.

Die Landesregierung nimmt weder auf das Auswahlverfahren Einfluss noch darauf, ob andere Anbieter ihren Service auf dem neuen Netz anbieten. Maßgeblich für eine Förderung durch das Land ist einzig und allein, dass kein anderer klassischer Breitbandinternetanbieter bereit war, den Ausbau auf eigene Kosten voranzutreiben. Das Ziel der Landesregierung ist also, genau dort, wo sich die Anbieter aus Marktgründen nicht engagieren wollen, dennoch einen schnellen Internetzugang für Bürger und Unternehmen zu sichern. Dieser schnelle Zugang hat - wie fast alles im Leben - seinen Preis, auch wenn er erst durch den Einsatz von Steuergeld vom Land ermöglicht wurde. Was die Tarifhöhe angeht, habe ich mir von Experten sagen lassen, dass auch Alternativen für Sie wie Satelliten-DSL in etwa gleiche Tarif-Bedingungen haben. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin im analogen Bereich weiter knapp 20 € billiger, aber eben auch deutlich langsamer surfen.

Ich bitte Sie jenseits Ihrer persönlichen Entscheidung abschließend, sehr geehrter Herr Domey, für die generelle Bewertung der Aktivitäten des Landes auch zu bedenken, dass der schnelle Internetzugang vor allem für Unternehmen von existenzieller Bedeutung ist, um in Brandenburg erfolgreich agieren zu können. Nicht zuletzt deshalb tut die brandenburgische Landesregierung alles, um eine nahezu flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auf die Tarife hat die Landesregierung allerdings keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen