Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Andreas Olsen am 14. Januar 2011
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Landesregierung

Die Personalie Speer

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Wie kann es sein, dass Rainer Speer vorzeitig in den Ruhestand geschickt wurde, weil es für ihn angeblich keine passende Stelle gab, und haben Sie dabei nicht bedacht, welch verheerendes Außensignal damit verbunden ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Olsen

+71

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Antwort
von Matthias Platzeck am 29. März 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Olsen,

die Beantwortung Ihrer Frage gibt mir die Gelegenheit nochmals zu erklären, dass die Landesregierung sich bei der Personalie Rainer Speer genau an die gesetzlichen Bestimmungen des Beamtenrechts gehalten hat. Nach seinem Rücktritt als Minister ist Herr Speer entsprechend dem Brandenburgischen Ministergesetz in den Landesdienst zurück gekehrt, denn seit seiner Berufung als Finanz- und später als Innenminister ruhte sein Beamtenverhältnis. Es war jedoch für ihn, der zuvor das Amt eines Staatssekretärs bekleidet hatte, keine geeignete Position frei. Als politisch interessierter Zeitgenosse wissen Sie: alle in Frage kommenden Posten sind derzeit gut besetzt und ich habe nicht vor, die Zahl der politischen Beamten, wozu Staatssekretäre gehören, zu erhöhen. Deshalb musste Herr Speer in den Ruhestand versetzt werden. So ist im Übrigen auch in der Vergangenheit verfahren worden, wenn die Besetzung der Stellen von politischen Beamten - insbesondere nach einem Regierungswechsel entsprechend dem Wählerauftrag – neu vorgenommen werden musste. Zudem sprechen wir hier über keine explizit Brandenburger Praxis, sondern über ein Verfahren, das auch in anderen Bundesländern und beim Bund so gang und gäbe ist.

Was die von Ihnen, sehr geehrter Herr Olsen, angesprochene öffentliche Wahrnehmung angeht, so kann ich Ihnen heute sagen, dass wir zwar beim Beamtenrecht keinen Spielraum zur Korrektur haben. Wohl aber prüfen wir, ob bei der Höhe des Übergangsgeldes oder bei den Anrechnungsvorschriften Änderungen notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen