Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Matthias H. am 25. Mai 2011
9613 Leser · 78 Stimmen (-2 / +76) · 1 Kommentar

Umwelt

Tierschutz in der Landwirtschaft

Sehr geehrter Herr Platzeck,

laut der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, damit solche Nutztierhaltungen nicht mehr genehmigt werden? Was unternehmen Sie, damit Betriebe, die solche illegalen Aktivitäten durchführen, geschlossen werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hoffmann

+74

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Antwort
von Matthias Platzeck am 29. August 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

danke für Ihren Beitrag, der ein für viele Menschen sehr emotionales Thema anspricht. Auch der Umgang mit Tieren sagt etwas aus über den Charakter einer Gesellschaft. In unserem Grundgesetz ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz ist eines der strengsten weltweit. Landwirtschaftliche Nutztiere, Heim- und Haustiere, Zoo- und Zirkustiere, Wild- und Versuchstiere sind durch Bestimmungen geschützt und obliegen unserer Verantwortung und Fürsorge. Der Gesetzgeber hat daher auch Strafen für Verstöße gegen das Recht vorgesehen. Leider lässt sich mit Strafandrohung nicht immer verhindern, dass es zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht kommt.

Wie Sie richtig schreiben, dürfen nicht der Gesundheit dienende Amputationen an Nutztieren nach dem Tierschutzgesetz nur im Ausnahmefall durchgeführt werden. Dieses Thema wird, wie Sie vielleicht wissen, derzeit auch im Diskussionsprozess zur so genannten "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" behandelt. Ich begrüße diese in Deutschland angestoßene Debatte, denn über die Notwendigkeit von Amputationen an landwirtschaftlichen Nutztieren wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Diese Diskussion muss sachlich geführt werden.

Nach Kenntnis unserer Fachleute werden im Zuge des Charta-Prozesses derzeit gültige gesetzliche Vorgaben geprüft. Ziel der Charta ist es, auf die für die Tiere mit Schmerzen verbundenen Eingriffe zukünftig gänzlich zu verzichten. Ein solches Handlungskonzept wird in enger Abstimmung zwischen der Wissenschaft, Landwirtschaft und der Verwaltung ausgearbeitet.

Wie Sie sich denken können, hat in unserem auch agrarisch geprägten Brandenburg der Tierschutz bei der Haltung von Nutztieren eine große Bedeutung. Ich weiß aber auch, dass mitunter die Haltungsbedingungen in der Praxis von den Zielvorstellungen einer art- und verhaltensgerechten Tierhaltung abweichen. Die Überwachung des grundsätzlichen Amputationsverbotes erfolgt durch den zuständigen Amtstierarzt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt im Rahmen der Routinekontrollen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht ist der Amtstierarzt verpflichtet, die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung zu treffen.

Sehr geehrter Herr Hoffmann, deshalb an Sie und alle Nutzer meines Portals die herzliche Bitte: Sollten Sie Hinweise oder Erkenntnisse über routinemäßige Amputationen oder andere unrechtmäßige Eingriffe bei Tieren haben, sollten Sie diese anzeigen. Erst dann ist es auch den örtlichen Behörden möglich, wirksam gegen diese Betriebe vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen


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