Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Gerda Wrobel am 16. September 2011
8937 Leser · 71 Stimmen (-6 / +65) · 3 Kommentare

Bildung

Pleite einer privaten Schule

Sehr geehrter Ministerpräsident,

meine Tochter macht ihre Berufsausbildung bei der (Name entfernt).

Nun haben wir gestern gehört/erfahren, die Schule macht (wahrscheinlich) Pleite!

Sprechen wir nicht vom Schulgeld (insgesamt 11.268 €) was wir wohl abschreiben können.

Sprechen wir von den Auszubildenden. Was passiert mit denen? Stehen die ohne Abschluss auf der Straße? Viele Monate Schulgeld bezahlt und jetzt keinen Abschluss?

Die Schule liegt zwar in Berlin, wir wohnen aber in Potsdam. Das kann also auch hier passieren.

Kann eine private Schule überhaupt Pleite gehen?

Noch ist nichts offiziell bei uns angekommen, aber die Zeichen können wir sehen.

Ist Brandenburg/Potsdam darauf vorbereitet? Kann das Land helfen? Und wenn wie?

Mit freundlichen Grüßen

+59

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Antwort
von Matthias Platzeck am 21. November 2011
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Wrobel,

ich verstehe Ihre Verunsicherung und Ihre Ängste um die weitere Ausbildung Ihrer Tochter. Es ist tragisch, wenn die von Ihnen und Ihrer Tochter ausgewählte Berufsschule in freier Trägerschaft künftig die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann.

Zunächst muss ich aber um Verständnis bitten: Da ich um den konkreten Fall und die genauen Umstände der möglichen Insolvenz nicht weiß, kann ich mich dazu auch nicht äußern. Das gilt umso mehr, da die Ausbildung in einem anderen Bundesland stattfindet und damit auch in dessen rechtlichen Zuständigkeitsbereich fällt.

Aber, sehr geehrte Frau Wrobel, Sie bewegt sicher auch die eher grundsätzliche Frage, ob freie Schulen in Brandenburg „pleite“ gehen können und was mit den Berufsschülern in einem solchen Falle passieren würde. Es ist zunächst richtig, dass Träger von freien Schulen trotz der gesetzlich garantierten Zuschüsse durch das Land ein unternehmerisches Risiko eingehen - auch das Risiko einer Insolvenz. Mit einem gerichtlichen Insolvenzverfahren ist allerdings nicht in jedem Fall die Schließung der Schule verbunden. Der Insolvenzverwalter kann versuchen, für den Betrieb der Schule einen anderen Träger zu gewinnen. Erst wenn das nicht gelingt, wird der Betrieb eingestellt. Darüber entscheiden entweder der Insolvenzverwalter oder das Gericht, wenn mangels Masse das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird.

Ich kann verstehen, dass Sie in diesem Zusammenhang die Frage des bereits gezahlten Schulgelds umtreibt. Wenn Eltern das Schulgeld im Voraus gezahlt haben, stehen sie bei einer Insolvenz mit ihren Forderungen in der Reihe der Gläubiger und haben häufig kaum eine Chance, das Geld zurückzuerhalten.

Nun gibt es eine gesetzlich geregelte Berufsschulpflicht in unserem Land. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende berufsschulpflichtig. Bei Schließung einer freien beruflichen Schule liegt es dabei vor allem in der Verantwortung der Betroffenen, eine Alternative zu suchen, um die Ausbildung fortzusetzen und zu beenden. Das wird in den meisten Fällen eine öffentliche Schule sein, vorausgesetzt, der gewählte Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt. Unter meiner Regierungsverantwortung bemüht sich das Land sehr, keinen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatzangebot zu lassen und vor allem die Abbrecherzahlen in der Berufausbildung zu senken.

Sehr geehrte Frau Wrobel, ich wünsche Ihnen sehr, dass sich für Ihre Tochter eine neue Ausbildungsperspektive ergibt.

Mit freundlichen Grüßen


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