Sehr geehrte Frau Wrobel,
ich verstehe Ihre Verunsicherung und Ihre Ängste um die weitere Ausbildung Ihrer Tochter. Es ist tragisch, wenn die von Ihnen und Ihrer Tochter ausgewählte Berufsschule in freier Trägerschaft künftig die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann.
Zunächst muss ich aber um Verständnis bitten: Da ich um den konkreten Fall und die genauen Umstände der möglichen Insolvenz nicht weiß, kann ich mich dazu auch nicht äußern. Das gilt umso mehr, da die Ausbildung in einem anderen Bundesland stattfindet und damit auch in dessen rechtlichen Zuständigkeitsbereich fällt.
Aber, sehr geehrte Frau Wrobel, Sie bewegt sicher auch die eher grundsätzliche Frage, ob freie Schulen in Brandenburg „pleite“ gehen können und was mit den Berufsschülern in einem solchen Falle passieren würde. Es ist zunächst richtig, dass Träger von freien Schulen trotz der gesetzlich garantierten Zuschüsse durch das Land ein unternehmerisches Risiko eingehen - auch das Risiko einer Insolvenz. Mit einem gerichtlichen Insolvenzverfahren ist allerdings nicht in jedem Fall die Schließung der Schule verbunden. Der Insolvenzverwalter kann versuchen, für den Betrieb der Schule einen anderen Träger zu gewinnen. Erst wenn das nicht gelingt, wird der Betrieb eingestellt. Darüber entscheiden entweder der Insolvenzverwalter oder das Gericht, wenn mangels Masse das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird.
Ich kann verstehen, dass Sie in diesem Zusammenhang die Frage des bereits gezahlten Schulgelds umtreibt. Wenn Eltern das Schulgeld im Voraus gezahlt haben, stehen sie bei einer Insolvenz mit ihren Forderungen in der Reihe der Gläubiger und haben häufig kaum eine Chance, das Geld zurückzuerhalten.
Nun gibt es eine gesetzlich geregelte Berufsschulpflicht in unserem Land. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende berufsschulpflichtig. Bei Schließung einer freien beruflichen Schule liegt es dabei vor allem in der Verantwortung der Betroffenen, eine Alternative zu suchen, um die Ausbildung fortzusetzen und zu beenden. Das wird in den meisten Fällen eine öffentliche Schule sein, vorausgesetzt, der gewählte Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt. Unter meiner Regierungsverantwortung bemüht sich das Land sehr, keinen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatzangebot zu lassen und vor allem die Abbrecherzahlen in der Berufausbildung zu senken.
Sehr geehrte Frau Wrobel, ich wünsche Ihnen sehr, dass sich für Ihre Tochter eine neue Ausbildungsperspektive ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
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am 02. November 2011
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am 03. November 2011
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am 03. November 2011
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