Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.
Herzlichst
Ihr
Matthias Platzeck
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Landesregierung
Wie kann das Verwaltungsgericht den NPD Parteitag in Neuruppin zulassen?
Sehr geehrter Ministerpräsident,
warum existiert eigentlich gerade in Deutschland keine Handhabe gegen extremistische Parteien?
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am Mittwoch entschieden, dass die Stadt der rechtsextremen Partei das „Kulturhaus Stadtgarten“ neben dem Bahnhof zur Verfügung stellen muss. Die Neuruppiner, der Bürgermeister und die Landesregierung sind besorgt: Beim Aufmarsch von rund 250 Neonazis in Neuruppin kam es im September zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und friedlichen Gegen-Demonstranten.
„Die NPD will niemand haben“, kommentiert Gordian Meyer-Plath, Referatsleiter beim Brandenburger Verfassungsschutz, die Suche der rechtsextremen Partei nach einem Tagungsort. „Vor allem nicht in Brandenburg.“
Aber das Verwaltungsgericht entscheidet »grundsätzlich allen politischen Parteien ein Anspruch auf Nutzung des Kulturhauses zusteht«
Wie Blind ist Justizia? Leider ist die Frage nicht mehr aktuelle, sollte Sie sie erreichen, aber vielleicht gibt es eine allgemeine Antwort auf ein wiederkehrendes Problem?
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.
Kommentare (1)Öffnen
am 13. November 2011
1.
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