Sehr geehrter Herr Gawalek,
unser neuer Flughafen Berlin Brandenburg wird neben seinen vielen positiven Effekten für Wirtschafts- und Beschäftigtenwachstum in unserer Region Berlin/Brandenburg auch Lärmbelästigungen für sein Umfeld nach sich ziehen. Und nach jetzigem Stand ist auch die Gemeinde Schöneiche davon betroffen.
Allerdings wurden die Flugrouten erst dieses Jahr und damit kurz vor Inbetriebnahme des Flughafens festgelegt. Dies wird vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit damit begründet, dass erst kurz vor Eröffnung der genaue Flugzeugmix und die Destinationen feststehen. Erst dann können realistische Flugrouten benannt werden. Insofern konnte zum Zeitpunkt des Baus Ihres Einfamilienhauses 2002 noch keiner abschätzen, ob und wie stark Sie von Fluglärm betroffen sein werden.
Doch lassen Sie uns zurückblicken: Mit dem sogenannten Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 haben sich die drei Gesellschafter der Flughafengesellschaft – also Brandenburg, Berlin und der Bund - zum Standort Schönefeld bekannt. Dieser Single-Standort bedeutet bei gleichzeitiger Schließung von Tempelhof, Tegel und Schönefeld (Alt) zunächst einmal eine Entlastung von Lärm für die Gesamtregion. Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 hat diesen Standort bestätigt und das Bundesverwaltungsgericht hat sich 2006 bzw. 2011 diesem Ergebnis in seinem Urteil bei kleineren Modifizierungen angeschlossen.
Soweit die Fakten. Aufgabe der Politik ist es in diesem Prozess, mitunter schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Das Gesamtinteresse des Landes steht dabei im Mittelpunkt der Entscheidung. Besonders bei großflächigen Infrastrukturen müssen Interessensunterschiede sorgfältig abgewogen werden.
Aus meiner Sicht muss der Bund hinsichtlich des langen zeitlichen Auseinanderklaffens vom demokratisch legitimiertem Planfeststellungsbeschluss und der Festlegung der Flugrouten tätig werden. Ich selbst führe diese Debatte auch und strebe an, das ein demokratisch legitimiertes Verfahren gefunden wird, dass die Zeit zwischen beiden Entscheidungen verkürzt und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer macht.
Sehr geehrter Herr Gawalek, eines ist für mich in Bezug auf unseren neuen Flughafen ganz klar: Dem Schutz der Betroffenen ist eine hohe Priorität einzuräumen. Das bedeutet für mich, dass die Lärmbelästigung so gering wie möglich ausfallen soll und so wenig Menschen wie möglich überhaupt von Lärm betroffen sein sollen.
Auch nach Eröffnung des neuen Flughafens werde ich mich für weitere Verbesserungen der Lärmschutzmaßnahmen einsetzen. Für die Landesregierung gilt, dass die Sicherheit des Luftverkehrs, die Reduzierung der Umweltbelastungen und der Lärmbelästigung sowie eine positive Entwicklung des Flughafens in einem guten Verhältnis stehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
Kommentare (2)Öffnen
am 14. November 2011
1.
am 15. November 2011
2.
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