Sehr geehrter Herr Lehmann,
viel Geld ist in den vergangenen Jahren in Brandenburg investiert worden, damit Bürgerinnen und Bürger jederzeit sauberes, hygienisch einwandfreies Wasser nutzen können und damit die Abwässer umweltverträglich geklärt werden. Auf der anderen Seite weiß ich um den mancherorts anzutreffenden Unmut über zu hohe Wasser- und Abwasserpreise. Insofern bin ich Ihnen sehr dankbar für Ihre Anregungen und Ihre Frage. Sie gibt mir die Möglichkeit, anhand Ihres konkret geschilderten Falles Hintergründe zu beleuchten. Denn oftmals ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, wie die Gebühren für Wasser und Abwasser zustande kommen.
Zunächst einmal gilt, dass für die Abwasserbeseitigung gesetzlich die Kommunen zuständig sind. Die Anlagen können sie selbst betreiben oder auch durch Dritte betreiben lassen. In den regelmäßig zu aktualisierenden Abwasserbeseitigungskonzepten sind nach unserem Wassergesetz Kriterien der Nachhaltigkeit sowie die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Es ist klar, dass der verantwortliche Aufgabenträger bei der Frage, für welches System er sich entscheidet, auch auf Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz achten muss.
Die von Ihnen erwähnte Beitragspflicht für Altanschließer sagt aus, dass all jene, die von den seit Anfang der 1990er Jahre durchgeführten Investitionen profitieren, sich auch an deren Finanzierung beteiligen müssen. Einzelne davon auszunehmen und ihren Anteil auf die Übrigen zu verteilen, wäre nicht gerecht. Diese Position habe ich auf meinem Portal auch schon geäußert, etwa zur der Frage von Helmut Grosse vom 14. April 2010.
Sie sprechen die finanzielle Schieflage von Zweckverbänden an. Das Land hat für solche Fälle einen Schuldenmanagementfonds eingerichtet. Die ehemaligen Zweckverbände TAZ Sonnewalde und ZVTA Doberlug-Kirchhain haben daraus jeweils mehrere Millionen Euro Zuwendungen erhalten. Das Trinkwasserversorgungsgebiet befindet sich noch immer in der Betreuung des Fonds. Sie werden verstehen, dass dies keine Dauerlösung sein kann. Denn Ziel des Fonds ist die dauerhafte wirtschaftliche Stabilisierung des Verbandes und damit auch eine langfristig zumutbare Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger.
Zu Ihrer Anregung, kleine, dezentrale Strukturen zu schaffen: In Gebieten, in denen der zentrale Anschluss an eine Kläranlage unwirtschaftlich ist, kann die Abwasserentsorgung grundsätzlich auch mit dezentralen Lösungen in Form abflussloser Sammelgruben oder Grundstücks-Kleinkläranlagen sichergestellt werden. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat dazu als Entscheidungshilfe einen „Wegweiser Kleinkläranlagen und Sammelgruben“ herausgegeben.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass das Land keine pauschale Antwort zur wirtschaftlichsten Variante geben kann. Dafür müssen in jedem Einzelfall örtliche und regionale Gegebenheiten wie die Infrastruktur, die Siedlungsdichte oder die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Und das kann nun mal die jeweilige Kommune am besten. Ich bin überzeugt, sehr geehrter Herr Lehmann, dass sich auch im Fall Ihrer Stadt mit einer gut aufgestellten kommunalen Selbstverwaltung und klug abgewogenen Entscheidungen die Probleme lösen lassen.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
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am 16. Januar 2012
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