Sehr geehrter Herr Friedrich,
Sie haben recht: Mit Blick auf die regionale Herkunft gilt für die Landesverwaltung in Brandenburg – wie auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern -, dass in den Spitzenämtern solche Beschäftigte zahlenmäßig dominieren, die aus den alten Bundesländern stammen. Das hat in erster Linie historische Ursachen.
Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Friedrich, sich dazu die Situation nach dem 3. Oktober 1990 noch einmal vor Augen zu führen. Das wieder entstandene Land Brandenburg musste in kürzester Zeit eine komplett neue Landesverwaltung schaffen. Vielfach waren Qualifikationen erforderlich, über die Brandenburgerinnen und Brandenburger einfach nicht verfügten bzw. nicht verfügen konnten, zum Beispiel auf dem Gebiet der Justiz oder der Sozialverwaltung. Es hat deshalb funktioniert, weil uns viele erfahrene Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus den westdeutschen Bundesländern und dem Westen Berlins geholfen haben. Viele waren nur kurze Zeit in Brandenburg und sind wieder zurückgegangen; einige sind geblieben und die meisten von ihnen sind heute Leistungsträger in unseren Verwaltungen.
Ich registriere trotzdem mit Genugtuung, dass schon seit Jahren gut ausgebildete Mitarbeiter mit märkischen Wurzeln in Leitungspositionen aufrücken. Da spiegelt sich eine selbstbewusste Entwicklung wider – auch wenn sie mir manchmal zu lange dauert. Zur Wahrheit gehört aber auch: Inzwischen – im Jahre 22 nach der Deutschen Einheit – werden in zunehmender Zahl junge Nachwuchskräfte in den Landesdienst eingestellt, die gar keine ost- oder westdeutsche Biografie mehr haben können.
Ihre Beobachtung, dass es des Öfteren zwischen Ost- und Westdeutschen Kommunikationsprobleme gegeben hat, teile ich. Das galt vor allem in den ersten Aufbaujahren. Angesichts sehr unterschiedlicher Sozialisation war das auch nicht verwunderlich. Man musste sich aneinander gewöhnen und viel von und über einander lernen. Ich denke, dies ist innerhalb der Landesverwaltung Brandenburgs im Laufe der Jahre gelungen. Die Herkunft verliert im Umgang miteinander innerhalb der Verwaltungen immer mehr an Bedeutung. Das gehört zum Zusammenwachsen. Und auch wenn ich es gerne sehe, dass Menschen in unserer öffentlichen Verwaltung Verantwortung tragen, die die Sprache der Leute sprechen, eines geht nicht:
Es war und ist nicht zulässig, länder- oder andere herkunftsspezifische Differenzierungen bei der Besetzung von Posten im Öffentlichen Dienst vorzunehmen. Das verbietet das Grundgesetz, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Eine Landeskinderregelung, wie Sie, sehr geehrter Herr Friedrich, anregen, war deshalb rechtlich niemals zulässig und wäre auch nach der Föderalismusreform 2006 verfassungswidrig.
Noch eines bitte ich Sie zu bedenken: Nicht wenige von den Mitarbeitern der Landesverwaltung mit westdeutscher Herkunft sind längst auch im Herzen Brandenburgerinnen und Brandenburger geworden. Sie leben mit ihren Familien hier, engagieren sich beruflich und nicht wenige auch ehrenamtlich in ihrem Land, unserem Brandenburg. Sie sind „Landeskinder“ geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Platzeck
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am 06. Februar 2012
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am 25. Februar 2012
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am 27. Februar 2012
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