Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Dana Thomas am 17. Februar 2012
11720 Leser · 142 Stimmen (-4 / +138) · 1 Kommentar

Landesregierung

Eine Frage von Lieschen Müller

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,

als Lieschen Müller verkörpere ich eine ganze Bevölkerungsgruppe, die einfach nicht versteht, dass das Leben auf dem Land keinen Wert mehr haben soll. Die jungen Leute gehen fort, verlassen die ländlichen Gehöfte.

Verständlich, weil es oft nicht anders geht, meistens aus rein finanziellen Gründen. Nehmen wir zum Beispiel die sog. Altanschließerbeiträge. Mein Grundstück, also das von der einsamen alten Lieschen Müller, ist eines der zahlreichen größeren typisch brandenburgischen Gehöfte mit ca. 3.500 m² und wird bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die öffentlichen Versorgungseinrichtungen stets mit einem Vielfachen herangezogen wie die Grundstücke, die um ihr Häuschen herum gerade mal 3m für Carport und Blumenbeet haben. Begründet wird diese Art der Lastenverteilung mit der Relevanz des Nutzens und der Wertsteigerung des Grundstückes durch die öffentliche Versorgungseinrichtung.

Wer sich das ausdachte, vergaß entweder über den Rand von Potsdam hinaus zu sehen oder sieht keinen Bedarf, die ländlichen Strukturen zu erhalten. Gerecht ist es jedenfalls nicht geworden das KAG. So stellt sich das leider für die Betroffenen dar. Sicher wird man in Einzelfällen auch Lösungen in Form von Ratenzahlungen und Grundschuldeintrag finden. Aber was wird aus den vielen Höfen, die nun keiner mehr will? Abgesehen vom enormen Instandhaltungsaufwand für Scheune und Stall, die Kosten für kommunale Vorhaben sind nicht kalkulierbar. Heute die Abwasserleitung, morgen die Straßenbeleuchtung und der Gehweg... Hier müssten andere Regelungen gefunden werden, um anstelle der bebaubaren Fläche eine gerechte Verteilungsgrundlage zu schaffen oder zumindest eine Kappungsgrenze für Ein- und Zweifamilien-Wohngrundstücke als Ausnahmeregelung einzuführen.

Vielleicht ist es ja auch schon zu spät, die Beitragserhebungen sind durchkalkuliert, die Bescheide auf dem Tisch, die Abwanderungen in vollem Gange. Eigentlich braucht ja schon lange keiner mehr Scheune und Stall.

Trotzdem haben die Menschen, die auf dem Land leben, seit vielen Jahren mühsam versucht, alles zu erhalten und so gut es geht, weiter zu nutzen. Aber das ist das nächste Problem. Wer seine vorhandenen Gebäude nicht abreißen, sondern evtl. als Garage, Brennholzlager oder für eine Solaranlage (um-)nutzen will, muss tief in die Tasche greifen für Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Genehmigungen, Gutachten, Abweichungen, Zustimmungen, Eintragungen, Auskünfte, Bescheinigungen, Erklärungen etc.

Auch wenn ich, Lieschen Müller es nicht wahrhaben will, weil ich immer mit aller Kraft für meine Heimat eingestanden bin, frage ich mich: Sollen unsere Dörfer aussterben, oder wie denken sie in Potsdam über die Zukunft der ländlichen Regionen?

Für eine aufschlußreiche Antwort dankt Ihnen im Voraus

Ihre Lieschen Müller

Übrigens warten die Ortsteile von Sonnewalde auf die Beantwortung eines ähnlich besorgten gemeinsamen Schreibens der Ortsvertreter vom September 2011.

+134

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Matthias Platzeck am 09. März 2012
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Thomas,

Sie schildern in Ihrem Beitrag eine Reihe von kommunalen Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger täglich umtreibt. Danke für Ihre Gedanken, die Sie sich als ´Normalbürgerin Lieschen Müller´ zum Zusammenleben in Brandenburg gemacht haben, auch wenn ich Ihre Schlussfolgerungen nicht in Gänze teilen kann. Wenn ich Ihre Ausführungen unter eine Überschrift stellen sollte, würde ich sagen: ´Wie gelingt es uns gemeinsam, unsere ländlichen Regionen attraktiv und lebenswert zu erhalten und auch da mit der Zeit zu gehen?´

Sie bedauern die Abwanderung junger Leute aus den ländlichen Gebieten, die nach Ihrer Erfahrung zuerst finanzielle Ursachen hat. Ich denke jedoch, es gibt für junge Frauen und Männer eine ganze Reihe von Gründen, die die Entscheidung beeinflussen. Zumeist sind es soziale Bindungen, gute Ausbildungsmöglichkeiten, ein sicherer Arbeitsplatz, eine ausgebaute Infrastruktur, kurz eine gewisse Lebensqualität, die die Menschen veranlasst, ihrer Heimat treu zu bleiben. Andererseits ist es heute natürlich viel einfacher, sich auch an anderer Stelle eine neue Existenz aufzubauen. Insofern sehe ich die von Ihnen beschriebenen grundstücksbezogenen Abgaben dabei eher untergeordnet, wenngleich ich nachvollziehen kann, dass Beitragsforderungen insbesondere bei weniger günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für die Betroffenen sehr belastend sein können.

Stellen wir uns also zunächst die Frage, warum Brandenburgerinnen und Brandenburger hier im Land bleiben. Lassen Sie es mich am Beispiel des Fachkräftebedarfs umreißen. Die erste gemeinsame Fachkräftestudie für die Region Berlin-Brandenburg prognostiziert steigende Bedarfe. Bis 2015 wird damit gerechnet, dass 270.000 Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, bis 2030 sogar bis zu 460.000, weil entweder Arbeitskräfte fehlen oder die entsprechenden Qualifikationen nicht vorhanden sind - sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das zeigt, dass jeder gut ausgebildete Mensch auch gute Chancen auf dem brandenburgischen Arbeitsmarkt hat. Unternehmen und Verwaltungen werden immer schärfer um qualifizierte Frauen und Männer konkurrieren. Auch junge Leute haben also verstärkt Chancen, sich im Brandenburger Arbeitsmarkt zu integrieren. Deutlich wird das an sinkenden Arbeitslosenzahlen aber auch am Bundesländer-Ranking: So war Brandenburg 2010 und 2011 „dynamischstes Bundesland“.

Soweit zum Thema Abwanderung. Ich will aber auch um Ihre Fragen zu den grundstücksbezogenen Abgaben keinen Bogen machen. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie es als ungerecht empfinden, dass die Beitragsforderungen für größere Grundstücke höher ausfallen als für vergleichsweise kleine. Unabhängig davon, dass das Empfinden, was sich als gerecht oder ungerecht darstellt, immer auch von der Sichtweise des Betrachters abhängt, muss meine Antwort auf diesen Grundsatz Bezug nehmen. Bei der Beitragsbemessung ist der aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz resultierende Grundsatz der Abgabengerechtigkeit maßgeblich. Dementsprechend sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Beiträge nach den jeweiligen Vorteilen zu bemessen sind. Das bedeutet, dass der umlagefähige Aufwand nicht auf alle Grundstücke in gleicher Höhe verteilt wird. Die Kommune muss vielmehr einen Maßstab für die Verteilung finden, der die Unterschiede der Grundstücke berücksichtigt. Aus der Größe oder Lage ergibt sich schließlich eine differenzierte Nutzbarkeit. Die unterschiedlichen Nutzungen können wiederum zu unterschiedlichen Beiträgen führen, die für die Refinanzierung der getätigten Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur erhoben werden. Die von Ihnen angeregte Kappungsgrenze im Sinne einer Beitragsobergrenze würde gegen das beschriebene Vorteilsprinzip und damit gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Denn dieser bedeutet auch, dass Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.

Sehr geehrte Frau Thomas und stellvertretend durch Sie an alle Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Regionen Brandenburgs! Ihnen gilt mein Dank für engagiertes Mitdenken und Mittun. Auch wenn wir nicht in allen Punkten einer Meinung sind, so ist mir doch der Austausch mit Ihnen sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck


Kommentare (1)Öffnen