Sehr geehrte Frau Jedro-Mudraschk,
ich danke Ihnen herzlich nicht nur für die Wortmeldung auf meinem Portal, sondern auch für Ihr ehrenamtliches Engagement als Elternsprecherin. Aus Ihren Zeilen spricht der Wille, etwas für das Wohl von Kindern auf die Beine zu stellen. Gegen die Gründung einer privaten Kindertagesstätte, so wie Sie es geschildert haben, ist auf den ersten Blick nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Grundsätzlich gilt: Private Initiative ist immer willkommen, trifft sie sich doch mit einem zentralen Anliegen der von mir geführten Landesregierung.
Wie Sie wissen, gehört das Land Brandenburg mit seinem Betreuungsangebot für Kinder bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren werden in den etwa 1.500 Kindertagesstätten oder in der Tagespflege betreut. Durch dieses dichte Betreuungsnetz sind grundlegende Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen worden. Für die Landesregierung betone ich hier ausdrücklich: Eine gute Betreuung unserer Kinder ist gewollt und die Voraussetzungen und Standards dafür sind gesetzlich geregelt.
Und damit komme ich auch zu dem von Ihnen geschilderten Problem. Der Betreuung in einer Kindertagesstätte auf der einen Seite und der Kindertagespflege durch Tagesmütter auf der anderen liegen ganz unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen zugrunde, die im Kindertagesstättengesetz und in einschlägigen Verordnungen geregelt sind. Demnach können Tagespflegemütter staatlich anerkannte Erzieherinnen sein, müssen es aber nicht. Die Tagespflege kann im eigenen Haushalt oder anderen geeigneten Räumen stattfinden, und die Zahl für die Betreuung zugelassenen Kinder ist begrenzt. Soweit ich informiert bin, sind die von Ihnen erwähnten Tagesmütter aktuell in der Tagespflege beschäftigt.
Es ist in unserem Land durchaus üblich, dass freie oder private Träger Kindertagesstätten betreiben, wenn die Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita gegeben sind. Aber, sehr geehrte Frau Jedro-Mudraschk, diese gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen müssen durch die Behörden geprüft und genehmigt werden. Da geht es sowohl um die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt als auch um bauliche sowie personelle Standards, die von den Behörden vor Ort zu prüfen sind. Wie ich aus Ihren Hinweisen und auf Nachfrage in Ihrem Landkreis erfahren habe, besteht die Absicht, in einem privat als Wohnhaus gebauten Gebäude eine Kindertagesstätte einzurichten. Das setzt natürlich einen Antrag des Bauherren und infolgedessen ein Genehmigungsverfahren zur Nutzungsänderung durch die Bauaufsicht voraus. Die Entscheidung einer kommunalen Behörde habe ich nicht zu kommentieren oder infrage zu stellen. Wenn Sie als Antragsteller mit behördlichen Entscheidungen nicht einverstanden sind, können Sie durch Widerspruch oder vor Gericht eine Überprüfung der Entscheidung herbeiführen lassen. Das ist selbstverständlich auch in dem von Ihnen geschilderten Fall möglich.
Sie haben im ´Forum´ Äußerungen aus Lübbenau hinsichtlich des Bedarfs an Kita-Plätzen erwähnt. Das vermag ich nicht zu beurteilen, da die Bedarfsfeststellung und -sicherung nur auf der örtlichen Ebene erfolgen. Der Bedarfsplan wird letztlich vom Jugendamt im Landkreis erstellt und vom Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen. Dort sind neben Kommunalpolitikern auch in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger vertreten. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Die Landesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, in dieses sehr bürgernahe und demokratische Verfahren steuernd einzugreifen. Auch hier könnte eine Entscheidung zur Nicht-Aufnahme in den Bedarfsplan lediglich gerichtlich überprüft werden.
Auch wenn ich Ihnen in der konkreten Situation keine andere Antwort geben kann, empfehle ich Ihnen, für alle Fragen zur Gründung und zum Betrieb von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen die Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm. Dort finden Sie ausführliche Darstellungen in einer eingestellten Broschüre "Unternehmen Kindertagesstätte".
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie so engagiert.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck
Kommentare (2)Öffnen
am 17. Mai 2012
1.
am 14. Juni 2012
2.
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