Sehr geehrter Herr Zollondz,
Ihr Beitrag auf meinem Portal ist Ausweis dafür, wie sehr dieses Thema im Land Emotionen ausgelöst hat. Ich kann das verstehen. Der Umgang mit persönlichen Daten ist eine sensible Angelegenheit, der Schutz der Privatsphäre gerade im Internetzeitalter allenthalben Thema. Gerade vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn auch der Umgang des Staates mit Daten der Bürgerinnen und Bürger kritisch hinterfragt und gerade bei einer Neuregelung, mit der wir es hier zu tun haben, im Fokus öffentlicher Wahrnehmung steht.
Lassen Sie mich aber auch einen Gedanken voran schicken. Im Gegensatz zu manch anderem Zeitgenossen halte ich es geradezu für eine Pflicht des Staates, über Datenmaterial zur Bevölkerungsentwicklung und auch zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verfügen und es ständig zu aktualisieren. Nur so ist die Organisation eines funktionierenden Gemeinwesens zu bewerkstelligen, lassen sich im Ernstfall auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr organisieren. Deshalb ist ein Meldegesetz auch so eine wichtige Sache. Denn es umfasst einen Teil der – wenn Sie so wollen – Spielregeln, nach denen dies geschieht.
Doch nun zu Ihrem konkreten Anliegen. Das von Ihnen angesprochene Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag mit den kurzfristig beschlossenen Änderungsempfehlungen des Innenausschusses am 28. Juni verabschiedet. Damit wurde — und das war entscheidend und auch für mich überraschend - der Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Vorschriften zur Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel in wesentlichen Punkten verändert. Im Kern läuft das Gesetz jetzt darauf hinaus, dass Ämter Daten an Adresshändler und Werbefirmen verkaufen dürfen, wenn der Bürger nicht ausdrücklich widerspricht. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bürger einem solchen Geschäft mit seinen Daten ausdrücklich zustimmen muss.
Die Länder – und auf deren Haltung spielen Sie ja mit Ihrer Frage an mich an - hatten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Damals war allerdings die jetzt zu Recht kritisierte Widerspruchsvariante nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. Vielmehr war – wie schon erwähnt – die Einwilligungslösung vorgesehen.
Sie fragen zu Recht, wie es nun weiter geht. Im September wird das Gesetz im Bundesrat beraten werden. Ich bleibe auch in dieser Frage ganz bei meiner Haltung, dass der Schutz persönlicher Daten in der Informationsgesellschaft ein hohes Gut ist und werde das mir Mögliche tun, dass die derzeit im Gesetz verankerte Regelung keinen Bestand haben wird. Das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg im Bundesrat wird zwar im Kabinett erst kurz vor der Bundesratssitzung festgelegt. Ich bin aber angesichts der Meinungsbildung hier im Land und der laufenden länderübergreifenden Gespräche zuversichtlich, dass im Zuge der Beratungen im Bundesrat Ihre und meine Forderungen zum Schutz der persönlichen Daten sich durchsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Platzeck
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