Sehr geehrter Herr Wankmüller,
es freut mich, dass Sie sich gemeinsam mit Ihren Mitstreitern des Vereins OeLaLa aktiv für eine intakte Umwelt einsetzen und gleichzeitig mit dem ver- einseigenen Ackerland Biobauern unterstützen werden. Für dieses Projekt wünsche ich Ihnen viel Zuspruch und Erfolg! Angesichts Ihres Engagements darf ich davon ausgehen, dass Sie natürlich mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vertraut sind. Für alle anderen Leser dieses Portals möchte ich dennoch ein paar Fakten zur Genehmigung von Biogasanlagen zusammenfassen:
Bei der bundesweit einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Biogasanlagen werden nur Beeinträchtigungen oder Belästigungen berücksichtigt, die direkt durch den Anlagenbetrieb verursacht werden. Die Prüfung erstreckt sich mithin nicht auf mögliche Umweltbelastungen, die durch den Anbau von Mais verursacht werden. Ich kann verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist.
Entscheidend aber ist, dass eine politische Einflussnahme etwa auch des Landes Brandenburg bei jeder Novellierung des EEG möglich ist. So haben die Themen Fruchtfolge und konzentrierter Maisanbau bereits im Vorfeld der Novelle 2011 eine große Rolle gespielt und zur Neuausrichtung der Förder- bedingungen für Biogas beigetragen. Was bedeutet das? Seit vergangenem Jahr darf der Substratinput bei Neuanlagen einen Maximalanteil von 60 Prozent Mais und Getreidekorn nicht überschreiten. Zudem wird die Nutzung umweltpolitisch gewünschter Stoffe wie Wirtschaftsdünger, Bioabfälle, mehr- jährige Kulturen, Wildkräutermischungen und Blühstreifen höher vergütet. Über ein bundesweites Monitoring wird geprüft, ob diese Beschränkungen und An- reize ausreichen, um die Zielstellungen von Bioenergie, ländlicher Entwicklung und Umweltschutz in Einklang zu bringen.
Sie können sicher sein, sehr geehrter Herr Wankmüller, das Land Brandenburg wird sich dafür einsetzen, dass seitens des Bundes keine Anreize für Fehl- entwicklungen im Biogasbereich wie die Verengung von Fruchtfolgen oder eine Konzentration auf Mais gesetzt werden.
Bezüglich Ihres Gesprächswunsches wird eine Kollegin aus der Staatskanzlei auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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