Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor R. Wollschläger am 28. November 2012
15556 Leser · 76 Stimmen (-4 / +72) · 1 Kommentar

Soziales

45 Beitragsjahre -u. 18 Monate bis zur Rente mit 63 Jahren keine Geldleistung

Sehr geehrter Ministerpräsident Platzeck,

nach 45 Beitragsjahren bin ich zum ersten mal in meinem Leben seit Oktober 2011 Arbeitslos.
Aufgrund meines Alters ist es mir nicht mehr möglich, eine neue Arbeit zu finden.
Herr Gabriel hat vor kurzem in den Medien dafür plädiert, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahre, egal in welchem Alter es verdient haben, ohne Abzüge in Rente gehen können.
Mein jetziger Zustand ist so, dass ich bis Oktober 2013 Arbeitslosenunterstützung erhalte und mit dem 63. Lebensjahr mit 9 % Abzug in Rente gehen kann.
Dazwischen liegen (18 Monate), indenen ich keine Geldleistungen erhalte, von meinem erspartem leben muss.
Mein Erspartes sollte eigentlich für einen eventuellen Pflegeplatz, sowie zur Vorbeugung der Altersarmut sein.
Hiermit bitte ich Sie vielmals über meine Situation nachzudenken, denn ich bin mit Sicherheit kein Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wollschläger

+68

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Antwort
von Matthias Platzeck am 04. Februar 2013
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Wollschläger,

die Resonanz auf Ihre Wortmeldung auf meinem Portal zeigt, wie wichtig den Menschen in Deutschland eine sichere Rente ist. Ich bedauere sehr, dass Sie nach 45 Beitragsjahren und nur wenige Jahre vor Ihrem Renteneintritt arbeitslos geworden sind. Das ist sicher ein schwerer Schlag für Sie.

Auch im Wissen um solche Schicksalsschläge wird derzeit in Deutschland engagiert um ein sinnvolles, zukunftsfestes und zugleich soziales Rentensystem gestritten. Es gibt eine Vielzahl von Vorschlägen von Parteien, Gewerkschaften und anderen Organisationen, die auf mögliche künftige Veränderungen hindeuten. Diese reichen von flexiblen Übergangs- möglichkeiten in die Rente, über einen abschlagsfreien Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren bis hin zur Aussetzung der Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Viele Vorschläge haben gerade Verbesserungen für langjährig Versicherte im Blick.

Aus meiner Sicht muss ein solidarisches Rentenkonzept jene Eckpunkte umfassen, die bisher vernachlässigt wurden: Zeiten längerer Arbeitslosigkeit müssen bei der Berechnung von Rentenansprüchen stärker als heute berücksichtigt werden.
Für Geringverdiener und Menschen mit sehr geringen Ansprüchen, die aber lange rentenversichert waren, sollte die Rente aufgestockt werden.

Doch lassen Sie mich zurückkommen auf Ihre Situation. Bis zum Beginn der Altersrente kommt insbesondere nach dem Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I die Prüfung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II in Betracht. Der Gesetzgeber hat in gewissem Rahmen Vorkehrungen dafür getroffen, dass Arbeitssuchende beziehungsweise Arbeitslose ihre finanziellen Rücklagen nicht aufbrauchen müssen, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten können. So sind bestimmte Vermögenswerte gänzlich von einer Berück- sichtigung bei der Anspruchsprüfung nach dem Sozialgesetzbuch II ausgenommen. Das ist sicher eine wichtige Nachricht für Sie. Aber auch im anderen Fall ist ein gewisser Teil der Rücklagen vor einer Anrechnung durch gesetzlich normierte Freibeträge geschützt.

Für vor dem 1. Januar 1958 Geborene gelten dabei folgende Freibeträge:

  • Ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr, maximal 9.750 Euro.

  • Bei „Riester“- Anlageformen sind die geförderten Altersvorsorge- aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) und die Erträge hieraus geschützt, sofern das Vermögen nicht vorzeitig verwendet wird.

  • Bei sonstiger Altersvorsorge ein Grundfreibetrag von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr, maximal 48.750 Euro, soweit keine Verwertungsmöglichkeit vor Eintritt in den Ruhestand besteht.

  • Für notwendige Anschaffungen gibt es einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro.

Falls Sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Partnerin oder einem Partner und/oder Kindern leben und diese auch über zu berücksichtigendes Vermögen verfügen, gesteht der Gesetzgeber auch ihnen bestimmte Freibeträge zu. So gilt für Kinder ein Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro je Kind. Ebenso sind Riester-Vermögen und der Freibetrag für notwendige Anschaffungen für alle Bedarfsgemeinschaftsmitglieder zu berücksichtigen. Der zu berücksichtigende Freibetrag für eine Partnerin oder einen Partner hängt von deren Alter ab. Sollte die Prüfung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ergeben, bleibt zu beachten, dass die Höhe von Ihren Einkommensverhältnissen und den mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen abhängt. Sofern vorhandenes Einkommen den Bedarf decken kann, können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht geleistet werden.

Da die Rechtsmaterie – wie Sie merken - durchaus anspruchsvoll und umfangreich ist und der konkrete Einzelfall geprüft werden muss, rege ich an, dass Sie sich über mögliche Leistungsansprüche in dem für Sie zuständigen Jobcenter (siehe www.arbeitsagentur.de -> Partner vor Ort), in einer Sozialberatungsstelle oder von einem Arbeitslosenverband beraten lassen.

Für Ihre Zukunft alles Gute wünscht Ihnen

Matthias Platzeck


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