Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Andrea Hollstein am 27. Februar 2013
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Wirtschaft

Annahme des Volksbegehrens

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich habe mir eben Ihre Videobotschaft angesehen. Leider ist für mich nicht so deutlich herausgestellt worden, wie der Landtag mit dem Volksbegehren umgehen wird.

Sie sprachen davon, dass der Landtag das Volksbegehren annehmen wird. Bedeutet das, dass ein gleichlautender Beschluss des Landtages herbeigeführt wird oder dass nur darüber diskutiert wird.? Nach meinem Verständnis müsste eine Beschlussfassung erfolgen, die den gleichen Inhalt hat wie das Volksbegehren. Erfolgt dies nicht, so mein Kenntnissstand, wäre ein Volksentscheid für die Initiatoren des Volksbegehrens unumgänglich. Doch hierzu sind Fristen zu wahren, die soweit in der Zukunft nicht liegen.

Ich frage Sie hiermit:
1. Ist eine Beschlussfassung durch den Landtag vorgesehen?
2. Wenn ja: ist diese im Wortlaut identisch mit dem Volksbegehren?
3. Wenn nein: warum nicht?
4. Warum glauben Sie, dass ein Volksentscheid die Bevölkerung Brandenburgs belastet und entzweit?
5. Wann befasst sich der Landtag mit dem Volksbegehren?
6. Ist dann für die mögliche Einleitung des Volksentscheidverfahrens noch genügend Zeit?

Ich freue mich auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichem Gruß

Andrea Hollstein
Blankenfelde

+77

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Antwort
von Matthias Platzeck am 02. Mai 2013
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Hollstein,

wie Sie wissen, schätze ich immer den direkten Austausch, um Augen und Ohren nah bei den Menschen zu haben. Auch dank Ihres Beitrages und seiner Unterstützer auf dieser Online-Plattform ist es mir möglich, mich schnell und einfach mit den drängenden Fragen unserer Bürgerinnen und Bürger auseinander zu setzen. Allerdings führte der notwendige, jedoch etwas zeitaufwändige Abstimmungsmodus auf direktzu dazu, dass ein Großteil Ihrer Fragen längst durch die politische Realität beantwortet wurde. Gerne nutze ich aber noch einmal die Möglichkeit, Stellung zum Umgang der Landesregierung mit dem angesprochenen Volksbegehren in Brandenburg zu nehmen.

So möchte ich zunächst auf Ihre Frage nach dem Wortlaut des Landtagsbeschlusses eingehen. Weil eine Textveränderung in der laufenden Volksgesetzgebung nicht möglich ist, hat der Landtag am 27. Februar eine Entschließung verabschiedet und einen Beschluss gefasst zur Annahme des Volksbegehrens. Punkt eins, den Verhandlungsauftrag mit Berlin, hat die Landesregierung in seiner Intention übernommen. Vom zweiten Punkt, der eine Verlagerung von Flugverkehr auf andere Flughäfen vorgesehen hatte, sind die Initiatoren inzwischen selbst abgerückt. Ich befürworte das, weil es im Interesse unseres Landes ist.

106000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben sich mit ihrer Unterschrift für mehr Nachtruhe im Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg stark gemacht. Das muss nachdenklich stimmen. Das Ansehen unseres neuen Flughafens wird einmal in einem ganz wesentlichen Maße davon abhängen, wie er von seinen „Nachbarn“ akzeptiert und getragen wird. Deshalb hat die Regierungskoalition das Volksbegehren für mehr Nachtruhe am Flughafen Berlin Brandenburg angenommen. In der Landtagssitzung am 27. Februar gab es dazu auch mit Stimmen aus den Oppositionsfraktionen eine klare Mehrheit.

Und darüber, sehr geehrte Frau Hollstein, bin ich offen gestanden auch sehr froh. Denn so bedeutend ich für unsere Demokratie die Möglichkeit eines Volksentscheides erachte, hätte eine monatelange Kampagne über Pro und Contra der Argumente unserem Land nicht gut getan. Sie hätte nach meiner festen Überzeugung dem Wirtschaftsstandort und dem Zukunftsprojekt Flughafen – denn das bleibt es ohne Frage - eher geschadet als genützt. Denn wir sollten auch sehen: Den Sorgen um Lärmbelästigung und sinkender Lebensqualität stehen auf der anderen Seite Hoffnungen auf Arbeit und wachsenden Wohlstand gegenüber.

So haben wir uns entschieden, diesen Auftrag aus dem Volksbegehren ohne Zeitverzug anzunehmen. Wir machen uns besser direkt auf den Weg, einen tragfähigen Kompromiss aus möglichst gutem Lärmschutz für die Anwohner und möglichst leistungsfähigen Flugregelungen für einen wirtschaftlich erfolgreichen Airport zu finden. Klar ist: Die auf den Weg gebrachten Verhandlungen mit den Gesellschaftern werden bestimmt nicht immer einfach sein. Und doch bin ich mir sicher, dass wir am Ende gemeinsam für mehr Nachtruhe im Sinne der direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger sorgen werden. Dafür trägt die Politik in Brandenburg, in Berlin und beim Bund als drittem Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eine unteilbare Verantwortung – und diese muss sie auch wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck