Sehr geehrter Herr Steinemann,
haben Sie Dank für Ihre Wortmeldung zu einem Thema, das trotz aller Bemühungen auch der brandenburgischen Landesregierung gerade in einigen ländlichen Regionen immer noch für Unmut sorgt. Ihren Ärger über die Preisgestaltung des Anbieters kann ich verstehen. Lassen Sie mich dennoch ein wenig ausholen, um die Dimension des Problems zu veranschaulichen.
Zunächst: Nach der Breitbandstrategie der Bundesregierung wird bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Verfügbarkeiten von mindestens 50 Mbit/s angestrebt. Die LTE-Technik wurde auf Initiative der Bundesregierung und Vorgabe der Bundesnetzagentur im Zuteilungsverfahren zunächst in ländlichen Regionen ausgebaut. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen wurden jeweils mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Ein Netzbetreiber muss danach bei der Nutzung dieser Frequenzen stufenweise Gebiete nach vier Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen versorgen. Vorrangig und damit in der Prioritätsstufe 1 sollen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern mit mobilem Breitband versorgt werden, in den folgenden Stufen dann auch größere Städte. Die Bundesnetzagentur wertete es übrigens als großen Erfolg, dass die Versorgungsauflagen bereits Ende vergangenen Jahres erfüllt wurden. Die Landesregierung hat aber keine Möglichkeit, in die Preisgestaltung der Wettbewerber einzugreifen.
Generell ist es so, sehr geehrter Herr Steinemann, dass der ländliche Raum für eine Erschließung durch die Telekommunikationsunternehmen in großen Bereichen wirtschaftlich weniger attraktiv ist. Das erklärt auch deren Zurückhaltung. Nach meiner Überzeugung muss der Bund für solche Fälle des Marktversagens ein Förderprogramm speziell auf die Unterstützung von Hochgeschwindigkeitsnetzen dringend in Betracht ziehen. Allerdings zeigt die Bundesregierung bislang keine Bereitschaft zu solch einer Initiative. Das ist sehr bedauerlich
Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung entschlossen, auf Basis ihres Entwicklungskonzeptes „Brandenburg Glasfaser 2020“ den Aufbau einer glasfaserbasierten Breitband-Infrastruktur zu fördern. Damit wollen wir sicherzustellen, dass die zukünftigen Betreiber das Breitbandnetz auch in entlegenen Regionen wirtschaftlich betreiben können. Unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, wollen wir bis 2015 in den Planungsregionen Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim sowie Oderland-Spree eine glasfaserbasierte Breitband-Infrastruktur errichten. Gefördert werden die Verbindungen zu Orten, in denen die Übertragungsraten derzeit bei weniger als sechs Mbit/s liegen, wobei die Einwohnerzahl der jeweiligen Orte für die Umsetzung des Konzepts keine Rolle spielt. Über den Start der Ausschreibungen der beiden südlichen Planungsregionen wird erst im Ergebnis der Verhandlungen zur nächsten EU-Förderperiode entschieden werden können.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Platzeck

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