Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor C. Fröhlich am 15. August 2012
8195 Leser · 327 Stimmen (-24 / +303) · 0 Kommentare

Sonstiges

Amtsgericht Bad Freienwalde

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich habe vor einiger Zeit als Beklagter an einem Zivilprozess am Amtsgericht Bad Freienwalde teilgenommen und Unterlagen im Wege meines Einsichtrechtes in die Prozessakten nach § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Amtsgericht Bad Freienwalde angefordert. Nachdem man mir zunächst das Recht auf Einsicht in die Prozessakten absprach und mitteilte, es bestehe keine Verpflichtung von Seiten des Amtsgerichtes Bad Freienwalde die angeforderten Unterlagen auszuhändigen, habe ich mein Anliegen nochmal in einer E-Mail an das Amtsgericht Bad Freienwalde unter Fristsetzung bekräftigt.

Das in § 299 ZPO normierte Einsichtrecht in die Prozessakten ist ein Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruches auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 des Grundgesetzes, den man mir anfänglich am Amtsgericht Bad Freienwalde versucht hat zu beschneiden.

Ich habe die angeforderten Unterlagen mittlerweile zugesandt bekommen, man bezichtigt mich nun aber wegen der an das Amtsgericht Bad Freienwalde geschriebenen E- Mail, ich hätte versucht das Amtsgericht Bad Freienwalde zu nötigen (§ 240 Strafgesetzbuch).

Wegen der Inanspruchnahme meines Einsichtrechtes in die Prozessakten, man könnte auch sagen, wegen der Inanspruchnahme meines verfassungsrechtlich garantierten Anspruches auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 des Grundgesetzes, wird mir nun im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde der Prozess gemacht und eine Strafrichterin - die rechtlich wirklich alles falsch macht - hängt nun wie eine Klette an mir und versucht mich zu unrecht zu verurteilen.

Wie wird man so Eine eigentlich wieder los, ohne gleich ins Gefängnis gehen zu müssen?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Hochachtungsvoll

Christian Fröhlich

+279

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von der direktzu-Redaktion am 20. August 2012
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Fröhlich, liebe Nutzer,

da es sich in dem geschilderten Fall um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass sich Herr Ministerpräsident Platzeck hierzu nicht äußern kann.

Zur alternativen Beantwortung wurde das zu dem Zeitpunkt der Weiterleitung am 20.08.2012 nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team