Sehr geehrter Herr Makowitz,
es passiert auf meinem Portal direktzu® nicht alle Tage, dass sich zu einem Thema ein regelrechter Dialog entwickelt. Aber da Sie für Ihre Anschlussfrage zum Thema Reform der Schulämter soviel Zustimmung in der Votinggemeinde ausgelöst haben, antworte ich gern auch darauf. Ich freue mich nicht nur über Ihre engagierte Stellungnahme, sondern auch über Ihr Verständnis für die Reformnotwendigkeit an sich.
Auf jeden Fall – und das möchte ich unterstreichen - wird auch künftig die Schulaufsicht mit Hilfe moderner Arbeitsorganisation vor Ort präsent sein. Die persönlichen Kontakte und die Ortskenntnis sollen erhalten bleiben. Besonders wichtig erscheint mir, dass es an Qualität und Quantität der Unterstützung und Beratung der Schulen keine Abstriche geben wird. Alle 52 Schulrätinnen und Schulräte werden künftig sogar mehr für die Schulen des Landes da sein können, da sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
Doch nun zu Ihrem konkreten Anliegen. Ich weiß, dass die Schließung des Schulamtes in Eberswalde vor Ort teilweise für Unverständnis sorgt. Deshalb lassen Sie mich auf die Entscheidungsbeweggründe eingehen. Für die Festlegung der Regional-Standorte gab es Kriterien wie regionale Ausgewogenheit, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit. Ein Anliegen war auch, jeder so genannten Aufsichtsregion Gebiete mit voraussichtlich größerem und geringerem Schülerrückgang zuzuordnen. So werden sich die Rückgänge bei Schülern und Lehrkräften annähernd gleich über diese Regionen verteilen.
Die bisherigen Standorte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) sollen erhalten bleiben. Zum einen gibt es dort eine hohe Schuldichte, zum anderen haben diese Städte eine wichtige Ankerfunktion für den ländlichen Raum. Der bisherige Standort Perleberg wird aus Gründen einer besseren Erreichbarkeit vom Berlin nahen Raum mit höherer Schuldichte nach Neuruppin verlagert. Das Schulamt in Eberswalde ist neben Wünsdorf – bezogen auf die Zahl der Schulen, die es zu betreuen hat und bezogen auf die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einer der kleineren Standorte unter den sechs Schulämtern. Diese Standorte aufzugeben ist sozialverträglicher als große zu schließen.
Gleichwohl ist es in einem Flächenland wie Brandenburg immer schwierig, weite Fahrwege zu vermeiden. Die notwendige Reduzierung auf vier Standorte wird diese Tendenz womöglich verstärken. Dies gilt allerdings unabhängig davon, wie man die Aufsichtsbereiche neu schneidet und die örtliche Zuordnung der Regionalstellen vornimmt. Ich möchte wie schon in meiner ersten Antwort darauf hinweisen, dass Schüler und Eltern nur in ganz seltenen Ausnahmefällen die Schulämter aufsuchen müssen.
Sehr geehrter Herr Makowitz, ich bin überzeugt davon, dass sich im Rahmen dieser neuen Struktur die untere Schulaufsicht optimal auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereiten kann. Hierzu gehört insbesondere die Sicherung der Unterrichtsqualität und der Lehrerversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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