Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Manfred Klaus am 28. März 2013
11875 Leser · 72 Stimmen (-6 / +66) · 0 Kommentare

Soziales

Beamtenpensionsfond

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident

Ich bin Pensionsempfänger des Landes Brandenburg, wohne in Thüringen.
Ich habe heute erfahren, daß der Beamtenfond Anlagen in einer Bank in Zypern hat, ist meine Pension noch sicher?

2.Frage

Ich bin 1947 geboren und wurde mit 60 aus dem Polizeidienst verabschiedet, habe aber wegen der Rente mit 67 einen Verlust von ca. 600,-€ zu tragen, da man dieses vorher schon wußte, warum durfte ich da nicht einen Monat länger Dienst machen um dieses Minus auszugleiche oder bekomme ich vom Land eine Entschädigung?

mit freundlichen Grüssen
M.Klaus

+60

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Antwort
von Matthias Platzeck am 02. Juli 2013
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Klaus,

sichere und angemessene Renten und Pensionen im Ruhestand – diesen Anspruch kann jeder nach einem langen Arbeitsleben zu Recht erheben. Insofern bin ich Ihnen dankbar für die Frage, kann ich Ihnen und anderen Seniorinnen und Senioren vielleicht auf diesem Weg einige Unsicherheit nehmen. Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben durch ihre Tätigkeit einen Pensionsanspruch beim Land. Damit Brandenburg auch in Zukunft noch angemessene Pensionen zahlen kann, werden Finanzierungsinstrumente zur kapitaldeckenden Vorsorge im Rahmen eines Versorgungsfonds insbesondere für die Beamtinnen und Beamten angewendet, die ab 2009 neu in den Landesdienst eingetreten sind. Unabhängig von deren Erfolg garantiert das Land die Pensionen, sowohl für die vor als auch nach 2009 in den Landesdienst eingetretenen Bediensteten. Die Wertentwicklung einzelner Anlagen des Versorgungsfonds gefährdet deshalb Ihre Pension in keiner Weise.

Nach dieser guten Nachricht für Sie hoffe ich, dass ich Ihnen auch bei Ihrer zweiten Frage eine zufriedenstellende Antwort geben kann: Wie Sie richtig beschrieben haben, führt die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zeitweiligen Versorgungslücken vor allem bei Bediensteten in den ostdeutschen Ländern. Das ist deshalb so, weil sich deren Altersversorgung oft - wie bei Ihnen - aus dem Ruhegehalt aus dem Beamtenverhältnis und einer Rente aus den vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungsverhältnissen zusammensetzt.

Dieses Problem haben wir in der brandenburgischen Landesregierung auf dem Schirm, wie es so schön heißt. Derzeit wird der Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Bei der Neufassung soll die in Rede stehende Vorschrift nicht mehr auf das 65. Lebensjahr, sondern auf die Altersgrenzen im Sechsten Sozialgesetzbuch Bezug nehmen. Daraus ergäbe sich, dass sich die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verlängert.

Wenn der Landtag dem zustimmt, würde Ihrem Anliegen entsprochen. Wegen der mit dem Gesetzgebungsverfahren zusammenhängenden Fristen und Verfahrensabläufen kann die angestrebte Neuregelung allerdings nur rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Sie und die anderen Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben, würden nach Inkrafttreten des Gesetzes Nachzahlungen erhalten. Ein Vorgriff auf die beabsichtigte Neuregelung ist wegen des strengen Gesetzesvorbehalts für die Beamtenbesoldung und -versorgung leider nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass Sie nach dem Inkrafttreten der Neuregelung von der Zentralen Bezügestelle unseres Landes entsprechend informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck