Sehr geehrter Herr Klaus,
sichere und angemessene Renten und Pensionen im Ruhestand – diesen Anspruch kann jeder nach einem langen Arbeitsleben zu Recht erheben. Insofern bin ich Ihnen dankbar für die Frage, kann ich Ihnen und anderen Seniorinnen und Senioren vielleicht auf diesem Weg einige Unsicherheit nehmen. Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben durch ihre Tätigkeit einen Pensionsanspruch beim Land. Damit Brandenburg auch in Zukunft noch angemessene Pensionen zahlen kann, werden Finanzierungsinstrumente zur kapitaldeckenden Vorsorge im Rahmen eines Versorgungsfonds insbesondere für die Beamtinnen und Beamten angewendet, die ab 2009 neu in den Landesdienst eingetreten sind. Unabhängig von deren Erfolg garantiert das Land die Pensionen, sowohl für die vor als auch nach 2009 in den Landesdienst eingetretenen Bediensteten. Die Wertentwicklung einzelner Anlagen des Versorgungsfonds gefährdet deshalb Ihre Pension in keiner Weise.
Nach dieser guten Nachricht für Sie hoffe ich, dass ich Ihnen auch bei Ihrer zweiten Frage eine zufriedenstellende Antwort geben kann: Wie Sie richtig beschrieben haben, führt die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zeitweiligen Versorgungslücken vor allem bei Bediensteten in den ostdeutschen Ländern. Das ist deshalb so, weil sich deren Altersversorgung oft - wie bei Ihnen - aus dem Ruhegehalt aus dem Beamtenverhältnis und einer Rente aus den vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungsverhältnissen zusammensetzt.
Dieses Problem haben wir in der brandenburgischen Landesregierung auf dem Schirm, wie es so schön heißt. Derzeit wird der Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Bei der Neufassung soll die in Rede stehende Vorschrift nicht mehr auf das 65. Lebensjahr, sondern auf die Altersgrenzen im Sechsten Sozialgesetzbuch Bezug nehmen. Daraus ergäbe sich, dass sich die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verlängert.
Wenn der Landtag dem zustimmt, würde Ihrem Anliegen entsprochen. Wegen der mit dem Gesetzgebungsverfahren zusammenhängenden Fristen und Verfahrensabläufen kann die angestrebte Neuregelung allerdings nur rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Sie und die anderen Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben, würden nach Inkrafttreten des Gesetzes Nachzahlungen erhalten. Ein Vorgriff auf die beabsichtigte Neuregelung ist wegen des strengen Gesetzesvorbehalts für die Beamtenbesoldung und -versorgung leider nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass Sie nach dem Inkrafttreten der Neuregelung von der Zentralen Bezügestelle unseres Landes entsprechend informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck
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