Sehr geehrter Herr Pachtmann,
vielen Dank für Ihr emotionales Schreiben. Ihren Ärger über die schlechte Erreichbarkeit der Hotline, die im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2007 zur Bodenreformproblematik eingerichtet wurde, kann ich nachvollziehen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen wurde die Hotline auf drei Rufnummern aufgestockt und personell verstärkt, so dass eine durchgehende Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Um eine breite Information aller Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen, hat das Finanzministerium bereits Mitte März Anzeigen in regionalen und überregionalen Zeitungen geschaltet. Darin wurden alle diejenigen Erben von Bodenreformgrundstücken, für die das Land über die Vertreterbestellung die Auflassung an sich selbst erklärt oder erwirkt hat, gebeten, sich bei dem für die Bearbeitung zuständigen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zu melden.
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.457303.de
Zum Abschluss verweise ich darauf, dass sich mit der Aufklärung der Verfahrenspraxis und der Verantwortlichkeiten in dieser Angelegenheit ein Untersuchungsausschuss im Landtag befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Matthias Platzeck
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