Sehr geehrter Herr Lappus,
in der Zeit zwischen Ihrer Wortmeldung auf meinem Portal und der Bestätigung aufgrund des Votings bei mir in der Staatskanzlei hat sich bei dem von Ihnen angesprochenen Thema einiges ereignet. Der Landtag hat am 23. Januar das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz beschlossen. Es ist am 12. Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Wie Sie vielleicht wissen, hat daraufhin am 25. Februar die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) beim Landes- verfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz erhoben. Sie hat zugleich beantragt, dass weite Teile des Gesetzes erst in Kraft treten sollen, wenn das Landesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.
Ich kann Ihnen, sehr geehrter Herr Lappus, versichern, dass die Landes- regierung nach wie vor davon überzeugt ist, dass durch die Neugründung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg das Studienangebot attraktiver und die Forschung profilierter wird. Sie hat keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und wird sich, vertreten durch das Justizministerium, gegenüber dem Landesverfassungsgericht zu den gegen das Gesetz und das Gesetzgebungsverfahren erhobenen Einwänden äußern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren zu Einzelheiten an dieser Stelle nicht näher äußern werde.
Mit freundlichem Gruß
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