Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Frank Jäckel am 09. April 2009
7962 Leser · 121 Stimmen (-8 / +113) · 0 Kommentare

Sonstiges

Ehe oder Lebensgemeinschaft - Ungerechtigkeit!

Ehe oder Lebensgemeinschaft ungerechtigkeit!

Sehr geerter Herr Platzek
Meine Frage betrifft die Unterscheidung zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft.

Meine "Frau" und ich leben in einer Lebensgemeinschaft.
Sie ist Arbeitslos und bekommt kein Geld da ich Sie ernähren soll.
(Laut Hatz4)
In einer Ehe total normal aber dann kann mann beim Finanzamt auch
einiges Regeln , aber als Lebensgemeischft nicht!.
Desweiteren muss sie sich mit 130-,EUR selbst Krankenversichern.
Wieso keine Versicherung über mich?
Ehe ja, Lebensgemeinschaft nein!
Warum werden solche Unterschiede gemacht wenn der Staat die
Lebensgemeinschaft anerkennt (wenn er dadurch nicht zahlen muss) aber gleichzeitig jede Form der Gleichstellung ablehnt (wenn mann Finanziell so behandelt wäre wie in einer Ehe)
Ich bin für eine Gleichstellung für Ehe und Lebensgemeinschaft aber dann in allen Punkten.
Meine Frage:
Werden diese Probleme mal gelöst oder wohl ehr nicht weil der Staat
dadurch Millionen mehr an Einnahmen hatt.

M.f.G. F. Jäckel

+105

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Antwort
von Matthias Platzeck am 30. Juni 2009
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Jäckel,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf meinem Portal. Sie greifen ein Thema
auf, welches die Bundesrepublik nicht erst seit heute beschäftigt. Seit
Jahrzehnten bewegt die Menschen das Ziel, das Steuergeld an Bedürftige
gerecht zu verteilen.

Wie Sie wissen, gibt es in Deutschland eine Reihe von Sozialleistungen,
die je nach Bedarf gezahlt werden. Dabei gilt der Grundsatz: Zunächst
ist jeder selbst gefragt, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Nur wer
unverschuldet in Not geraten ist und unbedingt auf die Hilfe durch den
Staat angewiesen ist, muss und soll unterstützt werden. Das ist ein aus
meiner Sicht ein sehr richtiges Prinzip, denn es geht um das Geld der
Bürgerinnen und Bürger, die Steuern.

So wird der Ehepartner eines Menschen mit ausreichendem Einkommen oder
Vermögen als nicht bedürftig angesehen, weil nach dem Ehe-
beziehungsweise Unterhaltsrecht der finanziell leistungsfähigere
Ehepartner für seinen schwächeren Partner materiell und finanziell
aufkommen soll.

Doch lassen Sie uns vergleichen: Angenommen Ihr Einkommen und Vermögen
würden bei der Berechnung einer Grundsicherung Ihrer Partnerin nicht
berücksichtigt. Dann wären Ehepaare schlechter gestellt als Paare ohne
Trauschein. Insofern ist die heutige Praxis, alle Mitglieder einer so
genannten Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der Leistungen mit
einzubeziehen und in die solidarische Pflicht zu nehmen bevor staatliche
Hilfe in Anspruch genommen werden kann, nach meiner Auffassung
angemessen. Zumal bei einer derartigen Partnerschaft bei beiden der
Wille vorhanden sein sollte, Verantwortung füreinander zu tragen und
füreinander einzustehen.

Sehr geehrter Herr Jäckel, auch wenn Ihre derzeitige Situation eine
größere finanzielle Herausforderung darstellt, sind Sie gegenüber
verheirateten Paaren – zumindest was Sozialleistungen angeht - nicht
benachteiligt. Sie müssten, auch wenn Sie verheiratet wären, unter
diesen Umständen finanziell für Ihre Partnerin einstehen.

Ihrer Lebensgefährtin wünsche ich viel Erfolg bei der Arbeitssuche.

Mit freundlichen Grüßen